Politik in Thüringen: AfD Überarbeitet Extremismusdefinition
Erfurt () – Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke will mit anderen Delegierten auf dem Parteitag in Erfurt durchsetzen, dass die Unvereinbarkeitsliste der AfD überarbeitet wird.
Das geht aus dem Antragsbuch hervor, über das die Sender RTL und ntv berichten. Die Liste regelt bislang, welchen extremistischen Organisationen Parteimitglieder nicht angehören dürfen. Nun soll der Bundesvorstand damit beauftragt werden, „die Unvereinbarkeitsliste (UVL) binnen eines Jahres zu überarbeiten“.
Höcke will mit den anderen Antragsstellern eine eigene Extremismusdefinition für die Partei festlegen. Demnach sollen künftig nur noch solche Organisationen als extremistisch gelten, die folgende Bedingungen erfüllen: „a) eine auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und Errichtung einer Diktatur abzielende Programmatik sowie b) ein planmäßiges, aktiv kämpferisches auf die Durchsetzung der unter a) aufgeführten Ziele gerichtetes Vorgehen, c) insbesondere durch das Bekenntnis zu bzw. den systematischen Einsatz von Gewalt (Militanz).“
Diese Definition ist deutlich enger gefasst als beispielsweise die Extremismusdefinition des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Zum einen, weil sie explizit das Ziel der Diktatur benennt – nur das Ziel der Beseitigung der freiheitlichen Demokratie reicht offenbar nicht. Zum anderen ist das Mittel der Gewalt in den anderen Definitionen nicht unmittelbar an Extremismus gekoppelt.
Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schröder vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sagte, das sei keine Extremismusdefinition, die mit den verfassungsrechtlichen und wissenschaftlichen Definitionen gedeckt sei. „Es handelt sich um eine auf Gewalt und Putschismus verengte Definition, die in dieser Form auf so gut wie keine Organisation zutrifft“, sagte er. Die AfD würde sich mit diesem Ansatz einen schlanken Fuß machen und ihre bisherige Praxis mit der Unvereinbarkeitsliste damit für abgeschlossen erklären.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Björn Höcke (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:
Björn Höcke, Wolfgang Schröder.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD, Bundesvorstand, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeszentrale für politische Bildung, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Das beschriebene Ereignis findet in Erfurt statt.
Worum geht es in einem Satz?
Björn Höcke, der Landesvorsitzende der AfD in Thüringen, strebt auf dem Parteitag in Erfurt an, die Unvereinbarkeitsliste der Partei zu überarbeiten, um eine engere Definition von Extremismus zu etablieren, die nur Organisationen erfasst, die gezielt eine Diktatur anstreben und Gewalt einsetzen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Wunsch nach Überarbeitung der Unvereinbarkeitsliste
- Ziel, eine eigene Extremismusdefinition festzulegen
- Enge Definition extremistischer Organisationen
- Differenzierung zu bestehenden Definitionen (Verfassungsschutz)
- Fokus auf Gewalt und Putschismus
- Einfluss von Björn Höcke und anderen Delegierten
- Politische Positionierung der AfD
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Überarbeitung der Unvereinbarkeitsliste der AfD
- Definition einer neuen Extremismusdefinition innerhalb der Partei
- Eingrenzung der Kriterien, um als extremistisch zu gelten
- Möglichkeit, dass weniger Organisationen als extremistisch eingestuft werden
- Abrücken von den bestehenden verfassungsrechtlichen und wissenschaftlichen Definitionen
- Veränderung der bisherigen Praxis der Unvereinbarkeitsliste
- Politische Implikationen für die Parteizugehörigkeit
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Politikwissenschaftlers Wolfgang Schröder zitiert. Er beschreibt die neue Definition als eine verengte Sichtweise auf Gewalt und Putschismus, die nicht mit verfassungsrechtlichen und wissenschaftlichen Definitionen übereinstimmt.
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