Politik in Berlin: Ramelow gegen Parteivorstand
Berlin () – Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow ist vorläufig vor dem Schiedsgericht der Linken damit gescheitert, dem Bundesvorstand seiner Partei zu verbieten, einen Antrag zur Deckelung von Abgeordnetengehältern zu stellen.
Wie die FAZ berichtet, hatte Ramelow bei der Bundesschiedskommission der Linken eine „vorläufige Maßnahme“ beantragt, um zu erreichen, dass auf dem Bundesparteitag nicht über den Antrag abgestimmt werden darf. Der Vorstand möchte die Bundestags- und Europaabgeordneten der Linken dazu verpflichten, ihr Gehalt in der Regel auf die Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow hält das Vorhaben des Vorstands für verfassungswidrig.
Bei den ehrenamtlichen Parteirichtern hatte er damit keinen Erfolg. Die Richter schreiben in ihrem Beschluss, aus dem die FAZ zitiert, dass „nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ Ramelows Antrag auf ein gerichtliches Einschreiten „bereits unzulässig sein dürfte“. Dem früheren Thüringer Ministerpräsidenten fehle es am Rechtsschutzbedürfnis, da der Antrag zum Gehaltsdeckel noch nicht vom Parteitag beschlossen sei.
Ramelow schreibt in seiner Erwiderung an das Gericht, sein Rechtsschutzbedürfnis ergebe sich daraus, dass der Antrag des Parteivorstands bereits parteiinterne Wahlen beeinflusse. Die Annahme, Kandidaten müssten sich dazu noch nicht positionieren, sei „realitätsfremd“. Ramelow hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts eingelegt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bodo Ramelow (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Bodo Ramelow
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Berlin, Thüringen
Worum geht es in einem Satz?
Bodo Ramelow hat vor dem Schiedsgericht der Linken vorerst erfolglos versucht, einen Antrag des Bundesvorstands zur Deckelung von Abgeordnetengehältern zu verhindern, da das Gericht seinen Antrag als unzulässig abgelehnt hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Antrag zur Deckelung von Abgeordnetengehältern vom Bundesvorstand der Linken
- Bodo Ramelow beantragt vorläufige Maßnahme gegen den Antrag
- Ramelow hält das Vorhaben für verfassungswidrig
- Schiedsgericht räumt Ramelow kein Rechtsschutzbedürfnis ein
- Einfluss des Antrags auf parteiinterne Wahlen
- Ramelow legt Beschwerde gegen die Entscheidung ein
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ramelow hat bei der Bundesschiedskommission keinen Erfolg gehabt.
- Der Antrag auf gerichtliches Einschreiten wurde als unzulässig erachtet.
- Ramelow fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis.
- Der Antrag zum Gehaltsdeckel wurde noch nicht vom Parteitag beschlossen.
- Ramelow sieht Einfluss auf parteiinterne Wahlen.
- Er hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, der Artikel zitiert eine Stellungnahme von Bodo Ramelow, in der er argumentiert, dass sein Rechtsschutzbedürfnis aus der Beeinflussung parteiinterner Wahlen durch den Antrag des Parteivorstands resultiere.
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