Normenkontrollrat fordert Begrenzung von DIN-Normen im Wohnungsbau

Normenkontrollrat fordert Begrenzung von DIN-Normen im Wohnungsbau

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Baupolitik in Berlin: Neubewertung von Standards

Berlin () – Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) fordert angesichts steigender Baukosten und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt vereinfachte Baustandards und Einschnitte bei DIN-genormten Verfahren. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ein Positionspapier des unabhängigen Kontroll- und Beratungsgremiums der Bundesregierung.

„Ein Ansatz zur Kostensenkung ist das Abweichen von den gegenwärtig sehr hohen technischen Anforderungen an Wohngebäude“, heißt es in dem Papier. NKR-Präsident Lutz Goebel sagte dem „Handelsblatt“: „Wer in Deutschland einfacher und günstiger bauen möchte, braucht heute oft mehr Mut als jemand, der den höchsten Standard wählt.“ Das sei ein Systemfehler. Alle Anforderungen müssten kritisch hinterfragt werden: Was sei wirklich notwendig für Sicherheit und Gesundheit – und was nicht? Im Zweifel müssten Anforderungen abgesenkt werden oder wegfallen, so Goebel.

Konkret schlägt der NKR vor, dass Bauherren und ausführende Unternehmen künftig zwischen einem einfachen, mittleren oder höheren Baustandard wählen können. Dafür müssten die baurelevanten DIN-Normen gestuft werden. Der „Standard einfacher Ausführung“ solle zur „Grundausstattung“ werden; Abweichungen könnten dann nur „nach oben“ vereinbart werden.

Mit dem Positionspapier will der NKR die Bundesregierung in der Frühphase des neuen Gebäudetyp-E-Gesetzes fachlich beraten. Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) hatten im Dezember Eckpunkte für einen Gebäudetyp E vorgelegt. Mit diesem neuen Vertragstyp sollen die Vertragsparteien rechtssicher vereinbaren können, dass auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, verzichtet wird. Das Justizministerium teilte auf Anfrage des „Handelsblatts“ mit, in den nächsten Monaten einen Referentenentwurf veröffentlichen zu wollen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bauarbeiter auf Baustelle (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Lutz Goebel, Verena Hubertz, Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Nationale Normenkontrollrat (NKR), Handelsblatt, Bundesregierung, Lutz Goebel, Verena Hubertz, Stefanie Hubig, SPD, Justizministerium

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Der Nationale Normenkontrollrat fordert aufgrund steigender Baukosten vereinfachte Baustandards und Anpassungen bei DIN-Normen, um den Wohnungsbau in Deutschland kostengünstiger und effizienter zu gestalten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Steigende Baukosten
  • Angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt
  • Forderung nach vereinfachten Baustandards
  • Notwendigkeit von Einschnitten bei DIN-genormten Verfahren
  • Hohe technische Anforderungen an Wohngebäude
  • Kritische Hinterfragung aller Anforderungen
  • Ziel der Kostensenkung
  • Einführung eines neuen Gebäudetyp-E-Gesetzes

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Nationaler Normenkontrollrat fordert vereinfachte Baustandards
  • Steigende Baukosten und angespannte Lage auf Wohnungsmarkt als Kontext
  • NKR schlägt Abweichung von hohen technischen Anforderungen vor
  • Präsident Goebel kritisiert bestehenden Systemfehler
  • Vorschlag zur Wahl zwischen einfachem, mittlerem oder höherem Baustandard
  • Ziel: baurelevante DIN-Normen stufenweise anpassen
  • Unterstützung der Bundesregierung in der Frühphase des neuen Gebäudetyp-E-Gesetzes
  • Bundesbauministerin und Bundesjustizministerin hatten Eckpunkte für Gebäudetyp E vorgelegt
  • Justizministerium plant Veröffentlichung eines Referentenentwurfs in den nächsten Monaten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Vereinfachte Baustandards
  • Einschnitte bei DIN-genormten Verfahren
  • Abweichung von hohen technischen Anforderungen
  • Möglichkeit für Bauherren, zwischen Baustandards zu wählen
  • Standard einfacher Ausführung als Grundausstattung
  • Kritische Hinterfragung aller Anforderungen
  • Fachliche Beratung der Bundesregierung
  • Rechtssichere Vereinbarungen zu verzichtbaren Standards
  • Veröffentlichung eines Referentenentwurfs durch das Justizministerium

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von NKR-Präsident Lutz Goebel zitiert, der sagt: "Wer in Deutschland einfacher und günstiger bauen möchte, braucht heute oft mehr Mut als jemand, der den höchsten Standard wählt."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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