Berlin fördert Literaturprojekte und Lesereihen 2027/2028

Berlin fördert Literaturprojekte und Lesereihen 2027/2028

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Fördermöglichkeiten für Literaturprojekte in Berlin

Berlin () – Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine neue Förderrunde für Literaturprojekte und Lesereihen ausgeschrieben. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Gefördert werden Projekte in den Jahren 2027 und 2028. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vermittelnde im Literaturbereich sowie Vereine und andere Organisationen, darunter auch Lesebühnen. Voraussetzung ist der erste Wohnsitz oder der Hauptsitz in Berlin.

Verlage, die Publikationsprojekte beantragen, dürfen einen Jahresumsatz von maximal 100.000 Euro und nicht mehr als drei feste Mitarbeiter haben.

Pro Projekt oder Lesereihe können maximal 25.000 Euro pro Jahr beantragt werden. Eine Lesereihe kann für zwei Jahre beantragt werden, wobei die Notwendigkeit der längeren Laufzeit begründet werden muss.

Die Antragsfrist endet am 4. August um 11.00 Uhr. Eine unabhängige Jury entscheidet voraussichtlich bis Ende 2026 über die Vergabe der Mittel.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Einzelpersonen, Gruppen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vermittelnde im Literaturbereich, Vereine, Lesebühnen, Verlage.

Wann ist das Ereignis passiert?

Die Antragsfrist endet am 4. August 2026. Gefördert werden Projekte in den Jahren 2027 und 2028.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine neue Förderrunde für Literaturprojekte und Lesereihen für die Jahre 2027 und 2028 ausgeschrieben, wobei Anträge bis zum 4. August 2026 eingereicht werden können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Neue Förderrunde für Literaturprojekte und Lesereihen
  • Ankündigung durch die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Zeitraum der Förderung: 2027 und 2028
  • Antragsberechtigte: Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Lesebühnen
  • Wohnsitz- oder Hauptsitzvoraussetzung in Berlin
  • Höchstgrenze für Verlage: Jahresumsatz 100.000 Euro, max. 3 feste Mitarbeiter
  • Förderhöhe pro Projekt: maximal 25.000 Euro jährlich
  • Antragsfrist: 4. August, 11.00 Uhr
  • Entscheidung durch unabhängige Jury bis Ende 2026

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Neue Förderrunde für Literaturprojekte
  • Förderung für die Jahre 2027 und 2028
  • Anträge ab sofort möglich
  • Antragsberechtigung für verschiedene Gruppen und Organisationen
  • Voraussetzung: Wohnsitz oder Hauptsitz in Berlin
  • Verlage mit Maximalumsatz und Mitarbeiterzahl
  • Maximale Antragssumme pro Projekt oder Lesereihe: 25.000 Euro
  • Möglichkeit, Lesereihe für zwei Jahre zu beantragen
  • Antragsfrist endet am 4. August um 11.00 Uhr
  • Unabhängige Jury entscheidet über Mittelvergabe bis Ende 2026

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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