Berlin fördert Projekte gegen Antisemitismus mit bis zu 200.000 Euro

Berlin fördert Projekte gegen Antisemitismus mit bis zu 200.000 Euro

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Gesellschaftliche Initiativen gegen Antisemitismus in Berlin

Berlin () – Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat einen neuen Förderaufruf für den Aktionsfonds 2026 zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus gestartet. Das teilte Staatssekretär Alexander Straßmeir am Montag mit.

Ziel sei es, das vielfältige Engagement in der Hauptstadt zur Bekämpfung von Antisemitismus nachhaltig zu stärken und zu fördern.

Förderfähig sind unter anderem Projekte der politischen Bildung, öffentliche Veranstaltungen und Kampagnen, Awareness- und Monitoringmaßnahmen sowie Aktivitäten zur Antisemitismusprävention in sozialen Netzwerken. Anträge können von gemeinnützigen Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Trägerschaft unter Beteiligung des Landes Berlin gestellt werden.

Die minimale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die maximale 200.000 Euro.

Interessierte können ihre Anträge bis zum 5. Juni um 18 Uhr einreichen. Der Projektförderzeitraum kann ab dem 17. August beginnen und maximal bis zum 31. Dezember 2027 reichen.

Für Fragen gibt es am 20. Mai eine digitale Informationsveranstaltung sowie am 27. Mai und 3. Juni offene digitale Sprechstunden. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Senatsverwaltung auf Grundlage fachlicher Kriterien und unter Einbeziehung einer Jury.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Straßmeir

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Staatssekretär Alexander Straßmeir, gemeinnützigen Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Landes Berlin

Wann ist das Ereignis passiert?

  • Antragseinreichungsfrist: bis zum 5. Juni
  • Projektförderzeitraum: ab dem 17. August bis zum 31. Dezember 2027
  • Informationsveranstaltung: 20. Mai
  • Offene digitale Sprechstunden: 27. Mai und 3. Juni

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin hat einen neuen Förderaufruf für den Aktionsfonds 2026 gestartet, um Projekte gegen Antisemitismus zu unterstützen, wobei Anträge bis zum 5. Juni eingereicht werden können und Förderungen zwischen 50.000 und 200.000 Euro bereitgestellt werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Antisemitismus als gesellschaftliches Problem
  • Bedarf an politischer Bildung und Aufklärung
  • Engagement für menschenrechtliche Werte
  • Förderung von gesellschaftlichem Zusammenhalt
  • Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte und Initiativen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Förderaufruf für Aktionsfonds 2026 zur Bekämpfung von Antisemitismus
  • Ankündigung durch Staatssekretär Alexander Straßmeir
  • Ziel: Stärkung des Engagements in Berlin gegen Antisemitismus
  • Förderfähig: politische Bildung, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Awareness- und Monitoringmaßnahmen, Prävention in sozialen Netzwerken
  • Anträge von gemeinnützigen Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Minimale Fördersumme: 50.000 Euro, maximale: 200.000 Euro
  • Antragsfrist bis zum 5. Juni um 18 Uhr
  • Projektförderzeitraum: 17. August 2023 bis 31. Dezember 2027
  • Digitale Informationsveranstaltung am 20. Mai
  • Offene digitale Sprechstunden am 27. Mai und 3. Juni
  • Auswahl der Projekte durch Senatsverwaltung und Jury

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stärkung des Engagements gegen Antisemitismus in Berlin
  • Förderung von Projekten in der politischen Bildung
  • Unterstützung öffentlicher Veranstaltungen und Kampagnen
  • Durchführung von Awareness- und Monitoringmaßnahmen
  • Aktivitäten zur Antisemitismusprävention in sozialen Netzwerken
  • Möglichkeit zur Antragstellung für gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Minimale Fördersumme von 50.000 Euro
  • Maximale Fördersumme von 200.000 Euro
  • Frist zur Antragseinreichung bis zum 5. Juni
  • Projektförderzeitraum ab 17. August bis 31. Dezember 2027
  • Digitale Informationsveranstaltung am 20. Mai
  • Offene digitale Sprechstunden am 27. Mai und 3. Juni
  • Auswahl der Projekte durch die Senatsverwaltung unter Einbeziehung einer Jury

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Staatssekretär Alexander Straßmeir teilt mit, dass ein neuer Förderaufruf zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus gestartet wurde.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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