Arbeitgeberpräsident lehnt verpflichtenden Reservedienst ab

Arbeitgeberpräsident lehnt verpflichtenden Reservedienst ab

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Wirtschaft: Arbeitgeber kritisieren Reservestärkungsgesetz in Berlin

Berlin () – Die Arbeitgeber wenden sich gegen eine verpflichtende Teilnahme von Arbeitnehmern an Reserveübungen der Bundeswehr, wie sie Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit dem neuen „Reservestärkungsgesetz“ plant.

„Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu bringen“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe). Daran solle festgehalten werden.

Bisher setzt die Teilnahme an Reserveübungen nicht nur das Einverständnis der ehemaligen Soldaten voraus, für eine Freistellung im Beruf muss auch der Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Ende vergangener Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf sollen Reservedienste künftig grundsätzlich verpflichtend werden.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnt dazu, die Anforderungen von Bundeswehr und Wirtschaft sorgfältig auszutarieren. „Gerade beim Ausbau der Reserve und einer verbindlichen Heranziehung von Beschäftigten braucht es einen Ausgleich zwischen den personellen Bedarfen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen“, sagte Dulger. Deutschlands Sicherheit entscheide sich auch an der Stärke seines Wirtschaftsstandorts.

Insbesondere benötigten die Unternehmen „Planbarkeit und rechtssichere Transparenz“. Sie müssten wissen, welche ihrer Beschäftigten zu Reservediensten einberufen werden könnten. Dazu empfiehlt die BDA die Einführung einer Auskunftspflicht für Arbeitnehmer.

Der neue Gesetzentwurf dient dem Ziel, für die Bundeswehr neben einer Verstärkung der aktiven Truppe künftig eine Reserve von 200.000 Personen aufzubauen, die im Ernstfall kurzfristig einsatzbereit sind. Dazu soll der Reservedienst neu geregelt werden. Wer freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, könnte damit künftig bis zum 45. Lebensjahr für bis zu drei Wochen pro Jahr zum Dienst einberufen werden. Wer länger als Soldat gedient hat, könnte bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen auch von längerer Dauer einberufen werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldaten (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Boris Pistorius, Rainer Dulger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeswehr, Boris Pistorius, SPD, Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger, Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Arbeitgeber lehnen die geplante verpflichtende Teilnahme an Bundeswehr-Reserveübungen ab und betonen die Notwendigkeit einer Balance zwischen den Bedürfnissen der Bundeswehr und den Anforderungen der Wirtschaft.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Geplantes "Reservestärkungsgesetz" von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius
  • Forderung nach verpflichtender Teilnahme an Reserveübungen
  • Bisherige Regelung: Freiwillige Teilnahme und Zustimmung des Arbeitgebers nötig
  • Arbeitgeber wenden sich gegen neue Regelung
  • Bedarf an Planbarkeit und Transparenz für Unternehmen
  • Ziel des Gesetzentwurfs: Aufbau einer Reserve von 200.000 Personen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Arbeitgeber wenden sich gegen verpflichtende Teilnahme an Reserveübungen
  • Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für das Modell der doppelten Freiwilligkeit aus
  • Teilnahme an Reserveübungen setzt derzeit Einverständnis der ehemaligen Soldaten und Zustimmung des Arbeitgebers voraus
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert Ausgleich zwischen Bundeswehr- und Unternehmensbedarfen
  • Unternehmen benötigen Planbarkeit und rechtssichere Transparenz bezüglich einberufener Beschäftigter
  • BDA empfiehlt Einführung einer Auskunftspflicht für Arbeitnehmer
  • Gesetzentwurf sieht Aufbau einer Reserve von 200.000 Personen vor
  • Neuer Regelungsansatz für Reservedienste und mögliche Einberufung bis 65 Jahre

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Arbeitgeber wenden sich gegen verpflichtende Teilnahme an Reserveübungen
  • Befürchtung von Konflikten zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
  • Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen militärischen und betrieblichen Erfordernissen
  • Forderung nach Planbarkeit und rechtssicherer Transparenz für Unternehmen
  • Empfehlung zur Einführung einer Auskunftspflicht für Arbeitnehmer
  • Ziel, eine Reserve von 200.000 Personen aufzubauen
  • Freiwilliger Wehrdienst bis zum 45. Lebensjahr für bis zu drei Wochen pro Jahr
  • Einberufung von längeren Übungen bis zum 65. Lebensjahr für ehemalige Soldaten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger zitiert, der betont, dass die "doppelte Freiwilligkeit" als tragfähiges Modell bewährt hat und an diesem festgehalten werden sollte.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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