Kabinett beschließt Investitionsverpflichtung für Mediendienste

Kabinett beschließt Investitionsverpflichtung für Mediendienste

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Kulturförderung in Deutschland durch Streaminggesetz

Berlin () – Das Bundeskabinett hat eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender beschlossen. Diese sollen künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in den Filmstandort Deutschland investieren. Zusätzlich gibt es Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke.

Mit dem Beschluss stehen die im vergangenen Jahr verdoppelten Filmfördermittel des Bundes in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln der kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stellt der Bund jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit. Die Länderförderungen kommen hinzu.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sagte, dass mit dem Kabinettsbeschluss eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb für den deutschen Film gezündet werde. „Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor.“ Zugleich nehme man die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht, gebe ihnen über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum. „Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen.“

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ergänzte, dass Deutschland eine großartige Filmszene habe und diese weiter gestärkt werde. Ziel sei es, mehr Aufträge nach Deutschland und Europa zu holen und europäische Inhalte zu fördern. „Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden.“ Und man fördere die Arbeit unabhängiger Produzenten.

Neben der Basisinvestitionsquote von acht Prozent setzt das Gesetz auch Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen: Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen. Ziel dieser Öffnungsklausel ist es laut Bundesregierung, „signifikante Aufträge“ für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: TV-Fernbedienung mit Streaming-Anbietern (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Wolfram Weimer, Lars Klingbeil

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeskabinett, Streamingdienste, Sender, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, SPD, Filmfördermittel des Bundes, Filmförderungsanstalt, Länderförderungen, Filmwirtschaft, Medienunternehmen, Bundesregierung.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Streamingdienste und Sender künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in den deutschen Filmstandort investieren müssen, um die heimische Filmbranche zu stärken und eine nachhaltige Planung zu ermöglichen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Steigende Konkurrenz im internationalen Film- und Streamingmarkt
  • Notwendigkeit zur Förderung der deutschen Filmindustrie
  • Verdopplung der Filmfördermittel des Bundes
  • Wunsch nach mehr Investitionen von Streaminganbietern in Deutschland
  • Förderung unabhängiger Produzenten und deutschsprachiger Inhalte
  • Ziel der langfristigen Planungssicherheit für die Filmwirtschaft
  • Verbesserung der Bedingungen für europäische Inhalte im Streamingbereich

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

In dem Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Mindestinvestitionsverpflichtung von acht Prozent des Jahresumsatzes für Streamingdienste und Sender
  • Subquoten für deutschsprachige Inhalte und unabhängige Produzenten
  • Verfügbarkeit von 250 Millionen Euro Filmfördermitteln jährlich
  • Gesamte Fördermittel über 300 Millionen Euro pro Jahr
  • Verbesserung der Planbarkeit für die Filmwirtschaft
  • Stärkung der deutschen Filmszene
  • Anreize für freiwillige Selbstverpflichtungen der Medienunternehmen
  • Möglichkeit für Abweichungen von Detailvorgaben bei höheren Investitionsquoten
  • Sicherstellung signifikanter Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zitiert, der betont, dass mit dem Kabinettsbeschluss eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb für den deutschen Film zündet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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