Gesellschaft: Kritik an Gesetz zu digitaler Gewalt
Berlin () – Die Moderatorin Collien Fernandes kritisiert den Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu digitaler Gewalt als unzureichend.
Das sagte die Moderatorin und Schauspielerin, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vorwirft, sie „virtuell vergewaltigt“ zu haben, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Zwei Jahre Höchststrafe seien „viel zu kurz“. Wenn „der Psychoterror über Jahrzehnte“ andauere, sei das Strafmaß „ein Witz“. Es müsse einen „größeren Spielraum“ geben.
Hubig hatte Mitte April den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden soll. Demnach soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Nacktaufnahmen, inklusive Deepfakes, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Collien Ulmen-Fernandes, Stefanie Hubig, Christian Ulmen
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
SPD, Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Wann ist das Ereignis passiert?
Mitte April
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Frankfurt
Worum geht es in einem Satz?
Collien Ulmen-Fernandes kritisiert den Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig zur Bekämpfung digitaler Gewalt als unzureichend, da die vorgeschlagene Höchststrafe von zwei Jahren bei langanhaltendem Psychoterror nicht ausreichend sei.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kritik am Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig
- Vorwurf der virtuellen Vergewaltigung durch Ex-Mann Christian Ulmen
- Forderung nach höheren Strafmaßen für digitalen Psychoterror
- Entwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
- Uneinigkeit über angemessene Strafen für digitale Straftaten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik, Öffentlichkeit oder Medien haben nicht reagiert.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Kritik an Unzulänglichkeit des Gesetzentwurfs
- Forderung nach längerer Höchststrafe
- Notwendigkeit eines größeren Spielraums im Strafmaß
- Bedenken hinsichtlich langfristiger psychischer Auswirkungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Collien Ulmen-Fernandes zitiert, die den Gesetzentwurf als unzureichend kritisiert und ein größeres Strafmaß fordert.
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