Politik: Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg
Düsseldorf () – Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, wonach Kontrollen an der deutschen Grenze zu Luxemburg rechtswidrig sind, hat Nordrhein-Westfalens Europaminister Nathanael Liminski (CDU) sich zu den Kontrollen an den NRW-Grenzen geäußert.
„Wir dürfen und werden uns nicht an Kontrollen an den Binnengrenzen als dauerhaften Normalzustand gewöhnen“, sagte Liminski der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Natürlich können Grenzkontrollen – nicht zuletzt aufgrund ihrer kommunikativen Wirkung – dazu beitragen, irreguläre Migration einzuschränken, sie sind aber kein Allheilmittel.“
Man lebe mit den Niederlanden und Belgien in einem gemeinsamen Grenzraum, der so eng verflochten sei wie an keiner anderen deutschen Grenze.
„Tausende Menschen pendeln täglich für Studium, Pflege und Beruf in beide Richtungen über die Grenze, Unternehmen sind auf reibungslose Abläufe angewiesen, Lieferketten und Wirtschaftsbeziehungen sind eng miteinander verzahnt“, so Liminski. Deshalb müssten Grenzkontrollen smart organisiert, verhältnismäßig ausgestaltet und so wenig belastend wie möglich sein.
„Das haben wir mit unserer Zustimmung zu den temporären Grenzkontrollen auch mitgeteilt.“
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte am Dienstag die Identitätskontrolle eines Reisenden an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Der Kläger, der im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken gereist war, war von der Bundespolizei auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 einer Identitätskontrolle unterzogen worden.
Er hatte daraufhin mit der Begründung geklagt, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, da die Bundesrepublik Deutschland deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht ausreichend begründet habe.
Die Koblenzer Richter gaben dem Kläger recht und stellten fest, dass die Identitätsfeststellung am Grenzübergang rechtswidrig war. Nach den einschlägigen Vorschriften dürfe die Bundespolizei zwar die Identität einer Person zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs feststellen, dies gelte jedoch nur, wenn die Binnengrenzkontrollen unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien.
Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 sei jedoch unionsrechtswidrig gewesen.
Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes erlaube einem Mitgliedstaat die Wiedereinführung oder Verlängerung von Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht sei. Die Beklagte habe ihren Beurteilungsspielraum verletzt, da sie die Bedrohungslage nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage bewertet habe.
Zudem habe sie nicht ausreichend dokumentiert, dass es sich um eine plötzliche Entwicklung handele, die eine Verlängerung der Kontrollen rechtfertige. Gegen das Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Grenzschild Bundesrepublik Deutschland (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Nathanael Liminski, Bundesrepublik Deutschland, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Nordrhein-Westfalen, Nathanael Liminski, CDU, Verwaltungsgericht Koblenz, Rheinische Post, Bundespolizei, Schengener Grenzkodex, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Koblenz, Nordrhein-Westfalen, Luxemburg, Saarbrücken.
Worum geht es in einem Satz?
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das die Identitätskontrolle an der Grenze zu Luxemburg als rechtswidrig einstuft, betont Nordrhein-Westfalens Europaminister Liminski die Notwendigkeit, Grenzkontrollen nicht als dauerhaftes Normalzustand zu akzeptieren, und fordert eine maßvolle und effektive Gestaltung dieser Maßnahmen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz
- Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze
- Klage eines Reisenden gegen Grenzkontrollen
- Behauptung der Rechtswidrigkeit gemäß Schengener Grenzkodex
- Unzureichende Begründung für Wiedereinführung von Grenzkontrollen
- Anspruch auf unionsrechtskonforme Durchführung
- Mangelnde Dokumentation der Bedrohungslage
- Anliegen um Reisefreiheit und wirtschaftliche Verflechtungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Nathanael Liminski (CDU) äußert sich zu Grenzkontrollen in NRW
- Warnung vor dauerhaften Binnengrenzkontrollen als Normalzustand
- Grenzkontrollen können irreguläre Migration einschränken, sind aber kein Allheilmittel
- enge wirtschaftliche Verflechtung mit den Niederlanden und Belgien
- Fokus auf smarte und verhältnismäßige Organisation der Kontrollen
- Gerichtsurteil erklärt Identitätskontrolle für rechtswidrig
- Kläger beruft sich auf Schengener Grenzkodex
- Verlängerung der Kontrollen als unionsrechtswidrig bewertet
- Urteil lässt Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Kontrollen an den Binnengrenzen gelten nicht als dauerhafter Normalzustand
- Einschränkung irregulärer Migration ist nicht garantiert
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- Notwendigkeit einer smarten und verhältnismäßigen Organisation der Kontrollen
- Urteil stellt Identitätskontrolle als rechtswidrig fest
- Verlängerung von Binnengrenzkontrollen als unionsrechtswidrig bewertet
- Beurteilungsspielraum der Beklagten verletzt
- Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Nordrhein-Westfalens Europaminister Nathanael Liminski (CDU) zitiert, in der er sich zu den Grenzkontrollen äußert und betont, dass diese smart organisiert und verhältnismäßig ausgestaltet sein müssen.
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