Wirtschaft: Steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer in Berlin
Berlin () – Die geplante steuerfreie Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer soll von Arbeitgebern auch an Empfänger der geplanten Grundsicherung ausgezahlt werden können, wenn sie über Einkünfte aus bezahlter Arbeit verfügen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hervor, der vom Bundestag beschlossen werden soll. Das berichtet die „Welt“ (Mittwochausgabe). Die Grundsicherung soll ab Juli das Bürgergeld ablösen, amtlich geht es um Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II.
In dem Entwurf heißt es, es werde sichergestellt, dass „Leistungen, die Arbeitgeber – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – bis zu einem Betrag von 1000 Euro als Entlastungsprämie an ihre Arbeitnehmer“ gewähren, bei „Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt werden“. Das bedeutet, dass Grundsicherungsempfänger die Prämie zusätzlich und ohne Abzug von den staatlichen Leistungen und dem Arbeitslohn bekommen können. In dem Gesetzentwurf wird das an anderer Stelle konkretisiert mit dem Satz: „Arbeitnehmern sollen diese Leistungen auch dann in voller Höhe zugutekommen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen.“
Die Fachleute in der Union erklären die Regelung dagegen für sachlich begründet. „Die Corona-Hilfe und die Inflationsausgleichsprämie waren genauso ausgestaltet“, sagte Fritz Güntzler (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Eine Überraschung sei dies nicht. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einmalig beispielsweise 100 Euro mehr zahlten, könne der Staat das Geld an anderer Stelle nicht einfach streichen.
Auch beim SPD-geführten Finanzministerium verwies man auf das Vorbild Inflationsausgleichsprämie, auf jenen Betrag von bis zu 3.000 Euro, der zwischen 2022 und 2024 steuer- und sozialabgabenfrei von Betrieben ausgezahlt werden konnte. Auch damals sei die Prämie bei Aufstockern nicht als Einkommen angerechnet worden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Agentur für Arbeit (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Fritz Güntzler
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Agentur für Arbeit, Union, SPD, Bundestag, Welt, SGB II, Fritz Güntzler, CDU, Finanzministerium
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundestag plant, dass Arbeitgeber eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auch an Arbeitnehmer mit Grundsicherung auszahlen können, ohne dass diese als Einkommen angerechnet wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einführung der steuerfreien Prämie für Arbeitnehmer
- Ziel der finanziellen Entlastung bei Inflationsdruck
- Übernahme des Modells der Inflationsausgleichsprämie
- Gesetzliche Regelungen nach SGB II
- Berücksichtigung von geringfügigen Einkünften für Grundsicherungsempfänger
- Koalitionsbeschluss von Union und SPD
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer
- Möglichkeit der Auszahlung auch an Grundsicherungsempfänger mit Einkünften aus Arbeit
- Prämie wird nicht als Einkommen für SGB II-Bezieher angerechnet
- Grundsicherungsempfänger erhalten Prämie zusätzlich zu staatlichen Leistungen
- Regelung orientiert sich an bisherigen Hilfen wie Corona-Hilfe und Inflationsausgleichsprämie
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Fritz Güntzler (CDU) zitiert, der die Regelung für sachlich begründet erklärt und auf Ähnlichkeiten zu früheren Hilfen hinweist.
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