Verfassungsrechtliche Bedenken zu Sondervermögen Karlsruhe
Karlsruhe () – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Errichtungsgesetz zum im Grundgesetz verankerten 500 Milliarden Euro umfassenden „Sondervermögen“ für Infrastruktur und Klimaschutz sowie das entsprechende Haushaltsgesetz für verfassungsrechtlich angreifbar.
„Hier könnte man wirklich Einwände erheben, dass nicht hinreichend Sorge getragen ist, die Verwendung der Kreditmittel ausreichend präzise zu definieren, insbesondere was die Voraussetzungen der zusätzlichen Investitionen betrifft“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. Die jüngsten Hinweise von Wirtschaftsinstituten, dass mit den Mitteln aus dem sogenannten Sondervermögen auch bestehende Lücken im Kernhaushalt gedeckt werden, zeigten, „dass das Errichtungsgesetz die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht hinreichend präzisiert, um etwaige Tricksereien zu verhindern“, so der Staatsrechtler. „Die Umsetzung der Grundgesetzänderung ist sicherlich ein Punkt, der rechtlich angreifbar ist.“
Denkbar sei eine abstrakte Normenkontrollklage gegen das Errichtungs- und Haushaltsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, so Papier: „Dafür bräuchte es aber mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die sehe ich nicht.“
Dennoch sollte sich die Bundesregierung nicht zu sicher sein, warnte der Professor: „Es könnte auch eine Landesregierung einen Normenkontrollantrag stellen – und es stehen bekanntlich Wahlen an in den östlichen Bundesländern, die zu grundlegend veränderten Regierungsmehrheiten führen könnten. Dann jedenfalls wäre ein Antrag nicht mehr ausgeschlossen.“
Papier warnte vor einer weiteren Lockerung der Schuldenbremse. „Ich bin ein entschiedener Gegner der weiteren Lockerung der Schuldenbremse für den Kernhaushalt“, sagte der Jurist, auch mit Blick auf das Europarecht. „Ich finde es bemerkenswert, dass vor allem Parteien, die in Migrationsfragen immer wieder auf angeblich zwingende europarechtliche Vorgaben verweisen, das EU-Recht bei Finanz- und Haushaltsfragen ignorieren. Sie sollten die Maastricht-Kriterien kennen.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesverfassungsgericht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Hans-Jürgen Papier
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverfassungsgericht, Deutscher Bundestag, Bundesregierung, europarechtliche Vorgaben, EU-Recht, Maastricht-Kriterien
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Karlsruhe
Worum geht es in einem Satz?
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Gesetz für das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für verfassungsrechtlich angreifbar, da es nicht ausreichend präzise die Verwendung der Kreditmittel definiert und mögliche Tricksereien zulässt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kritik am Errichtungsgesetz für das Sondervermögen
- Verfassungsrechtliche Angreifbarkeit des Gesetzes
- Unzureichende Definition der Kreditmittelverwendung
- Hinweise auf mögliche Nutzung der Mittel für bestehende Haushaltslöcher
- Bedenken hinsichtlich der Präzisierung verfassungsrechtlicher Vorgaben
- Möglichkeit einer Normenkontrollklage
- Warnung vor weiterer Lockerung der Schuldenbremse
- Bezug auf europäische Vorgaben und Maastricht-Kriterien
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Hans-Jürgen Papier kritisiert das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen als verfassungsrechtlich angreifbar.
- Mangelnde präzise Definition der Verwendung der Kreditmittel wird bemängelt.
- Hinweise von Wirtschaftsinstituten zeigen, dass auch Kernhaushaltslücken gedeckt werden können.
- Papier warnt vor möglichen Tricksereien aufgrund unzureichender Vorgaben im Gesetz.
- Abstrakte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist denkbar, benötigt aber ein Viertel der Bundestagsmitglieder.
- Eine Landesregierung könnte ebenfalls einen Normenkontrollantrag stellen.
- Warnung vor weiterer Lockerung der Schuldenbremse, insbesondere für den Kernhaushalt.
- Papier kritisiert Ignoranz gegenüber EU-Recht in Finanzfragen durch einige Parteien.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Errichtungsgesetz könnte verfassungsrechtlich angreifbar sein
- Verwendung der Kreditmittel nicht ausreichend präzise definiert
- Mögliche Tricksereien könnten nicht verhindert werden
- Umsetzung der Grundgesetzänderung als rechtlich angreifbar
- Denkbare abstrakte Normenkontrollklage gegen die Gesetze
- Bedarf an einem Viertel der Bundestagsmitglieder für Klage
- Möglichkeit eines Normenkontrollantrags durch Landesregierung
- Wahlen in östlichen Bundesländern könnten Regierungsmehrheiten verändern
- Warnung vor weiterer Lockerung der Schuldenbremse
- Ignoranz gegenüber EU-Recht bei Finanz- und Haushaltsfragen
- Hinweis auf Bekanntheit der Maastricht-Kriterien erforderlich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußert Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Errichtungsgesetzes für das Sondervermögen und warnt vor möglichen verfassungsrechtlichen Problemen.

