Gesellschaft: Demonstration in Weimar untersagt
Weimar () – Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ darf am kommenden Sonntag nicht vor der Gedenkstätte Buchenwald demonstrieren. Das bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar dem „Stern“.
„Nach den konkreten Umständen ist zu besorgen, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird“, erklärte die Sprecherin. Das Versammlungsgesetz sehe vor, dass Behörden eine Demonstration von Auflagen abhängig machen dürfen, wenn die Versammlung an einem Ort stattfindet, „der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert“.
Die Kammer habe in der Demonstration und dem angekündigten Tragen der Kufiya, dem sogenannten Palästinensertuch, den Versuch gesehen, „die Gedenkstätte und das in ihrer Satzung vorgesehene Gedenken als Vehikel zu nutzen, um andere politische Auffassungen – hier: die rechtliche und politische Einordnung des Krieges in Gaza – zu transportieren“, so die Sprecherin. Dies widerspreche dem Stiftungszweck der Gedenkstätte.
Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ fordert von der Gedenkstätte unter anderem eine „offene Thematisierung des Völkermords in Gaza“. Die geplante Demonstration stieß auf Kritik. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, nannte die Aktion einen „skandalösen Angriff auf die Erinnerungskultur“. Die Gedenkstätte Buchenwald beklagte in den vergangenen Tagen, dass sie zunehmend von extremen politischen Gruppen für deren eigene Zwecke instrumentalisiert werde.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar können die Veranstalter Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann mit Pali-Tuch (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Felix Klein
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Kufiyas in Buchenwald, Verwaltungsgericht Weimar, Stern, Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, Gedenkstätte Buchenwald, Thüringer Oberverwaltungsgericht
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Weimar, Gedenkstätte Buchenwald
Worum geht es in einem Satz?
Die geplante Demonstration der Initiative "Kufiyas in Buchenwald" vor der Gedenkstätte Buchenwald wurde vom Verwaltungsgericht Weimar verboten, da sie die Würde der Opfer gefährden könnte und als Versuch angesehen wird, die Gedenkstätte für politische Zwecke zu instrumentalisieren.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Initiative "Kufiyas in Buchenwald" plant Demonstration
- Vorwurf der Instrumentalisierung der Gedenkstätte
- Bezugnahme auf den Völkermord in Gaza
- Befürchtung, die Würde der Opfer zu beeinträchtigen
- Auflagen des Versammlungsgesetzes für Gedenkstätten
- Kritik von Antisemitismusbeauftragten und Gedenkstätte Buchenwald
- Historische Bedeutung der Gedenkstätte
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Verwaltungsgericht Weimar untersagt Demonstration der Initiative "Kufiyas in Buchenwald"
- Sorge um Beeinträchtigung der Würde der Opfer
- Versammlungsgesetz erlaubt Auflagen bei Gedenkstätten
- Kammer sieht Missbrauch der Gedenkstätte für politische Zwecke
- Initiative fordert Thematisierung des Völkermords in Gaza
- Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter, kritisiert Aktion als Angriff auf Erinnerungskultur
- Gedenkstätte beklagt Instrumentalisierung durch extreme politische Gruppen
- Veranstalter können Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Demonstration darf nicht vor der Gedenkstätte stattfinden
- Gefahr der Beeinträchtigung der Würde der Opfer
- Auflagen für öffentliche Versammlungen an historischen Gedenkstätten
- Versuch, Gedenkstätte für politische Zwecke zu nutzen
- Widerspruch zum Stiftungszweck der Gedenkstätte
- Kritik an der geplanten Demonstration
- Möglichkeit zur Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert, unter anderem vom Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, der die Aktion einen "skandalösen Angriff auf die Erinnerungskultur" nennt.
- Kölns Kaderplaner sieht KI als wichtigen Helfer - 30. Juli 2026
- Baum stürzt am Möhnesee auf Jugendgruppe: Zwei Schwerverletzte - 30. Juli 2026
- CSU-Fraktion fordert nach Gespräch mit Streeck Präventionsoffensive gegen Drogen - 30. Juli 2026

