Juristen kritisieren Genehmigungspflicht für Auslandsreisen

Juristen kritisieren Genehmigungspflicht für Auslandsreisen

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Gesellschaft: Debatte zur Genehmigungspflicht in Deutschland

Berlin/Oldenburg () – Verfassungsrechtler kritisieren eine mögliche Genehmigungspflicht für Auslandsreisen für junge Männer.

„Insgesamt halte ich die aktuelle Regelung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles nicht für verhältnismäßig“, sagte Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der Business & Law School Berlin, der „Welt“.

Ziel der Regelung sei die Sicherung der Kenntnis über den Aufenthalt potenzieller Wehrpflichtiger sowie die Sicherung einer ausreichenden Zahl an Wehrpflichtigen, so Thiele. „Gerade außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles erscheint mir dieses Ziel allerdings auch durch eine Informationspflicht des Wehrpflichtigen erreichbar zu sein, die kombiniert wird mit der Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt im Einzelfall zu untersagen.“

Problematisch sei zudem, dass aus dem Gesetz nicht klar werde, aus welchen Gründen eine Genehmigung versagt werde, so Thiele. „Es kann ja durchaus etwas dauern, bis eine solche Genehmigung erteilt wird – auch das ist eine zusätzliche Belastung, die ja erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann.“

Kritik äußerte auch Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg. „Die Genehmigungspflicht dient dazu, den Überblick über die Aufenthaltsorte der Wehrpflichtigen zu haben und sie schnell erreichen zu können“, sagte er der „Welt“. Man wolle zudem verhindern, „dass sich Wehrpflichtige ihrer Einberufung entziehen, indem sie ins Ausland gehen“. Im Moment würden Wehrpflichtige aber gar nicht einberufen.

„Weil es keine Einberufung gibt, die mit Zwang durchgesetzt werden könnte, muss man auch längere Auslandsaufenthalte nicht kontrollieren“, sagt Boehme-Neßler. „Deshalb ist die Genehmigungspflicht nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.“ Wenn das Bundesverteidigungsministerium nun mitteile, dass es durch Verwaltungsvorschriften klarstellen wolle, dass die Genehmigung grundsätzlich zu erteilen sei, so sei das aus seiner Sicht zu wenig, so Boehme-Neßler. „Auch die Pflicht, eine Genehmigung anzufragen, ist – solange die Wehrpflicht nicht vollzogen wird – aus meiner Sicht nicht verfassungskonform.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte zuvor erklärt, dass es aktuell überhaupt keine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer gebe. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen“, sagte er der „Welt“. Dem widersprach Boehme-Neßler: „Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft. Sie gilt weiterhin, wird im Moment nur nicht vollzogen“, sagte er. „Für Männer zwischen 17 und 45 Jahren bedeutet das, dass sie längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen müssen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldat mit Pistole (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Thiele, Volker Boehme-Neßler, Johannes Fechner

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeswehr, Business & Law School Berlin, Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, SPD-Fraktion, Welt

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Oldenburg.

Worum geht es in einem Satz?

Verfassungsrechtler kritisieren eine geplante Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer, da sie unverhältnismäßig erscheint, insbesondere weil derzeit keine Wehrpflicht durchgesetzt wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Diskussion um Genehmigungspflicht für Auslandsreisen von Wehrpflichtigen
  • Kritik von Verfassungsrechtlern an der Verhältnismäßigkeit der Regelung
  • Ziel der Regelung: Sicherung der Kenntnis über Aufenthalt potenzieller Wehrpflichtiger
  • Möglichkeit zur Verhinderung von Auslandsaufenthalten bei Einberufung
  • Unklarheit über Gründe für mögliche Versagungen der Genehmigung
  • Aktuelle Situation: keine Einberufungen von Wehrpflichtigen
  • Weitgehende Meinung über die Unverhältnismäßigkeit der Vorschrift
  • Unterschiedliche Auffassungen über den Status der Wehrpflicht

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Kritik von Verfassungsrechtlern an möglicher Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer
  • Alexander Thiele hält Regelung außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen für unverhältnismäßig
  • Thiele schlägt stattdessen Informationspflicht für Wehrpflichtige vor
  • Unklarheit über Gründe für Genehmigungsversagungen als problematisch
  • Volker Boehme-Neßler argumentiert, dass Genehmigungspflicht unnötig ist, da keine Einberufungen stattfinden
  • Kritik an der Absicht des Bundesverteidigungsministeriums, Genehmigung klarzustellen
  • Johannes Fechner (SPD) betont, dass es derzeit keine Genehmigungspflicht gibt
  • Boehme-Neßler widerspricht und erklärt, dass Wehrpflicht weiterhin gilt, aber nicht vollzogen wird

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kritik an Genehmigungspflicht
  • Zweifel an Verhältnismäßigkeit der Regelung
  • Besorgnis über unklare Gründe für Genehmigungsversagung
  • Mögliche finanzielle Belastungen durch Verzögerungen
  • Forderung nach Informationspflicht anstelle von Genehmigungspflicht
  • Unnötige Kontrolle längerer Auslandsaufenthalte
  • Hinweis auf die weiterhin existente Wehrpflicht
  • Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Zum Beispiel äußert Alexander Thiele, dass er die aktuelle Regelung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles nicht für verhältnismäßig halte.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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