Wirtschaft: Strafbefehle gegen Reiseunternehmen in Hof
Hof () – Das Amtsgericht Hof hat rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Das teilte das Hauptzollamt Schweinfurt mit.
Den Verantwortlichen wird in 214 Fällen vorgeworfen, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben, was zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 222.480 Euro führte.
Den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bamberg zufolge betrieb das Unternehmen über Jahre ein gezieltes ‚Lohnsplitting‘. Dabei wurden Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl sie teils nie für die Firma arbeiteten, um die tatsächlichen Lohnzahlungen zu verschleiern.
Zudem wurden zahlreiche ‚freie Mitarbeiter‘ beschäftigt, die nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung jedoch als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hätten geführt werden müssen.
Der entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich laut Zoll auf rund 277.850 Euro. Zur Aufklärung des Falls werteten die Ermittler mehr als 1.700 Aktenseiten aus.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hauptzollamt Schweinfurt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Deutsche Rentenversicherung
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hof, Schweinfurt, Bamberg
Worum geht es in einem Satz?
Das Amtsgericht Hof hat gegen Verantwortliche eines Reiseunternehmens Geldstrafen von 222.480 Euro verhängt, da ihnen in 214 Fällen vorgeworfen wird, Lohnzahlungen vorenthalten und veruntreut sowie illegales 'Lohnsplitting' betrieben zu haben, was einen Gesamtschaden von etwa 277.850 Euro für die Sozialkassen zur Folge hatte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt
- Veruntreuung von Geldern
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- Beschäftigung zahlreicher freier Mitarbeiter
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- Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Auswertung von mehr als 1.700 Aktenseiten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Geldstrafen in Höhe von 222.480 Euro
- Schaden für die Sozialkassen von rund 277.850 Euro
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