SPD hält an Prüfung von AfD-Verbotsverfahren fest

Politische Debatte um AfD-Verbot in Deutschland

() – Die SPD hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD nach wie vor für möglich. „Die Prüfung eines Parteienverbots vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht vom Tisch“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Freitag.

„Hier gibt es andere Voraussetzungen. Geprüft werden kann etwa das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und ob durch die AfD der Bestand der Bundesrepublik gefährdet wird“, erklärte sie.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. „Ich hätte mir eine andere Entscheidung erhofft. Aber positiv zu bewerten ist, dass das VG Köln auch festgestellt hat, dass es starke verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD gibt“, sagte Wegge. „Im Hauptsacheverfahren wird der Verfassungsschutz noch mehr vorlegen können. Das Gericht kann sich zum Beispiel auch Parlamentsreden anschauen.“

Auf ihrem Parteitag im Sommer vergangenen Jahres hatte die SPD einstimmig beschlossen, ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Schon damals war eine Mehrheit im für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht nicht in Sicht.

Dennoch zeigt sich Wegge optimistisch. „Wir sind bei der Frage, ob ein Verbotsverfahren geprüft werden sollte, in engem Austausch mit unserem Koalitionspartner“, sagte sie. „Ich sehe da vor allem in den Ländern Bewegung.“

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht wird allerdings nicht von selbst tätig, nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die .

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Protest für AfD-Verbot (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

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Worum geht es in einem Satz?

Die SPD hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD für weiterhin möglich, da es starke verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der Partei gibt, und setzt sich für eine Prüfung dieser Möglichkeit in engem Austausch mit ihrem Koalitionspartner ein.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Einstufung der AfD
  • Feststellung von verfassungsfeindlichen Tendenzen in der AfD
  • Beschluss der SPD, ein Verbotsverfahren vorzubereiten
  • Diskussionen über die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Austausch zwischen der SPD und ihrem Koalitionspartner zu dem Thema
  • Mangelnde Mehrheit im Bundestag für einen Verbotsantrag

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • SPD hält Verbotsverfahren gegen die AfD für möglich
  • Carmen Wegge äußert sich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"
  • Prüfung von Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie Gefährdung der Bundesrepublik durch AfD
  • Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass AfD nicht vorläufig als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf
  • Wegge bedauert Entscheidung, sieht aber starke verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD
  • SPD hatte auf Parteitag im Sommer beschlossen, ein Verbotsverfahren vorzubereiten
  • Mehrheit im Bundestag für einen Verbotsantrag derzeit nicht in Sicht
  • Wegge optimistisch und betont engen Austausch mit Koalitionspartner
  • Bewegung in den Ländern zur Frage des Verbotsverfahrens
  • Artikel 21 des Grundgesetzes regelt die Verfassungswidrigkeit von Parteien
  • Bundesverfassungsgericht benötigt Prüfauftrag durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD
  • Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht
  • Diskussion über Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip
  • Einschätzung der Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik
  • Verfassungsschutz kann im Hauptsacheverfahren mehr Beweismittel vorlegen
  • Feststellung starker verfassungsfeindlicher Tendenzen in der AfD
  • Optimismus über Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner
  • Bewegungen auf Landesebene bezüglich des Verbotsverfahrens
  • Notwendigkeit eines Prüfauftrags für das Bundesverfassungsgericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Carmen Wegge, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, äußert sich zur Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD und erklärt, dass die Prüfung eines Parteienverbots vor dem Bundesverfassungsgericht "nicht vom Tisch" sei.

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