EU-Kommission prüft Maßnahmen gegen KI-Chatbot
Brüssel () – Die EU-Kommission plant, Maßnahmen gegen Elon Musks KI-Chatbot Grok zu ergreifen.
Das schreibt das „Handelsblatt“ in seiner Dienstagsausgabe unter Berufung auf Kommissionskreise. Der Chatbot kann Nacktbilder und „Bikini-Videos“ von echten Personen ohne deren Einwilligung erstellen, bis vor Kurzem auch von Minderjährigen.
Inzwischen hat X zwar Maßnahmen ergriffen, die die Funktionalität einschränken und die Sexualisierung von Kinderbildern unterbinden. Diese gingen jedoch nicht weit genug, heißt es aus EU-Kommissionskreisen. Grok dürfe diese „Ausziehfunktion“ ohne Einwilligung nicht mehr anbieten – andernfalls werde der Dienst im europäischen Wirtschaftsraum gesperrt.
Das Vorgehen der EU-Kommission gegen Social-Media-Plattformen ist hochpolitisch. Nach Informationen des „Handelsblatts“ hält das Kabinett um Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) daher die Entscheidung bislang auf. Die Kommission wolle zunächst ihr Vorgehen gegen die von US-Präsident Donald Trump am Samstag angekündigten zusätzlichen Strafzölle koordinieren, heißt es.
Die Kommission kann unter dem Digital Services Act (DSA) nicht nur hohe Geldstrafen gegen Plattformen wie X verhängen, sondern bei eklatanten Verstößen und unmittelbarer Gefahr auch Sperren verhängen. Im Fall von Tiktok Lite erzielte die EU-Kommission damit bereits einen Erfolg. Die Kommission drohte mit einer Sperre, daraufhin zog der chinesische Anbieter die App vom europäischen Markt zurück. Doch bei US-Konzernen schreckt die Kommission bislang vor harten Maßnahmen zurück.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Elon Musk, Ursula von der Leyen, Donald Trump
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
EU-Kommission, Elon Musk, Grok, Handelsblatt, Ursula von der Leyen, CDU, Donald Trump, Tiktok Lite
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Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Brüssel, Europa
Worum geht es in einem Satz?
Die EU-Kommission plant Maßnahmen gegen Elon Musks KI-Chatbot Grok, da dieser Nacktbilder und Bikini-Videos ohne Einwilligung erstellen kann, und droht mit einer Sperre im europäischen Wirtschaftsraum, falls die Funktion nicht eingestellt wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Entwicklung von Grok, einem KI-Chatbot
- Möglichkeit zur Erstellung von Nacktbildern und Bikini-Videos von Personen ohne Einwilligung
- Vorhandensein solcher Funktionen auch für Minderjährige
- Eingeschränkte Maßnahmen von X zur Funktionskontrolle
- Unzufriedenheit der EU-Kommission mit den ergriffenen Maßnahmen
- Politischer Kontext und Koordination mit anderen Maßnahmen gegen US-Konzerne
- Vorhandensein rechtlicher Rahmenbedingungen des Digital Services Act (DSA)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- EU-Kommission plant Maßnahmen gegen Elon Musks KI-Chatbot Grok
- Grok erstellt Nacktbilder und Bikini-Videos ohne Einwilligung
- X hat Maßnahmen ergriffen, die jedoch nicht als ausreichend angesehen werden
- Grok darf Ausziehfunktion ohne Einwilligung nicht mehr anbieten
- Andernfalls droht Sperrung im europäischen Wirtschaftsraum
- Vorgehen der Kommission ist hochpolitisch
- Entscheidung des Kabinetts um Ursula von der Leyen noch ausstehend
- Koordination mit Maßnahmen gegen Strafzölle von US-Präsident Trump
- Kommission kann hohe Geldstrafen verhängen und Sperren bei Verstößen anordnen
- EU-Kommission hatte bereits Erfolg gegen Tiktok Lite durch Drohung mit Sperre
- Bisher zögerliche Maßnahmen gegen US-Konzerne
Welche Konsequenzen werden genannt?
- EU-Kommission plant Maßnahmen gegen Grok
- Einschränkung der Funktionalität des Chatbots
- Sperrung von Grok im europäischen Wirtschaftsraum bei Nichteinhaltung
- Hohe Geldstrafen gegen Plattformen möglich
- Mögliche Sperren bei eklatanten Verstößen
- Koordinierung mit anderen politischen Maßnahmen
- Erfolg bei der Sperrung von Tiktok Lite
- Zögern bei harten Maßnahmen gegen US-Konzerne
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird die Reaktion von EU-Kommissionskreisen zitiert, die den aktuellen Maßnahmen von X als nicht ausreichend bewerten.
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