Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Praktikum für Schülerin in Brandenburg

Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Praktikum für Schülerin in Brandenburg

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Bildung und Rechtsprechung in Berlin

Berlin () – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, die ihr Betriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren wollte. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die Schulleitung des beruflichen Gymnasiums der Schülerin nicht verpflichtet gewesen sei, dem Praktikum zuzustimmen.

Der Abgeordnete gehört dem Landesvorstand der AfD Brandenburg an.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich bei dem Schülerbetriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handele, bei der der Schule ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zukomme. Die Schulleitung habe diesen Spielraum nicht überschritten.

Sie könne das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen, weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden sei und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehöre.

Die Schulleitung sei nicht verpflichtet gewesen, die Verfassungsschutz-Einstufung selbst zu überprüfen, so das Gericht weiter. Die Entscheidung verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf Bildung.

Die Richter wiesen auch den Verweis auf das Parteienprivileg zurück, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet. Der Beschluss vom 16. Januar ist unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: AfD-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Daher gibt es keine Namen, die ich zurückgeben kann.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, AfD Brandenburg, Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Landesverfassungsschutz

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 16. Januar statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind: Berlin, Brandenburg.

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Schülerin kein Betriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren darf, da die Schulleitung dies als ungeeignet einstufen konnte, ohne gegen die Bildungsrechte der Schülerin oder den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Schülerin wollte Betriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren
  • Antrag auf Praktikum wurde von der Schulleitung abgelehnt
  • Schulleitung nutzte pädagogischen Gestaltungsspielraum
  • AfD Brandenburg als rechtsextrem eingestuft vom Landesverfassungsschutz
  • Bundestagsabgeordneter gehört dem Landesvorstand der AfD an
  • Gericht entschied, dass keine Überprüfung der Verfassungsschutz-Einstufung notwendig sei
  • Entscheidung nicht verstoßen gegen Gleichheitsgrundsatz oder Recht auf Bildung
  • Parteienprivileg und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schulleitung hatte pädagogischen Gestaltungsspielraum
  • Praktikum wird als ungeeignet angesehen
  • Einstufung der AfD als rechtsextrem wird nicht überprüft
  • Entscheidung verletzt weder Gleichheitsgrundsatz noch Recht auf Bildung
  • Beschluss ist unanfechtbar

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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