Gericht: Keine Rathausräume für Martin Sellner in Chemnitz

Gericht blockiert Veranstaltung von Martin Sellner in Chemnitz wegen extremistischen Inhalten.

Gericht: Keine Rathausräume für Martin Sellner in Chemnitz

() – Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie keine Räumlichkeiten für eine öffentliche Fraktionssitzung mit Martin Sellner, einem führenden Kopf der rechtsextremen »Identitären «, zur Verfügung stellen muss. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz zurück, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor einen Eilantrag der Stadtratsfraktion abgelehnt, nachdem die Stadt Chemnitz eine bereits bestätigte Reservierung für einen Raum im Rathaus zurückgezogen hatte.

Grund dafür war, dass Sellner als Redner bei der geplanten Fraktionssitzung vorgesehen war. Das Verwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass für das Thema »Remigration«, zu dem Sellner eingeladen worden war, keine Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats bestehe.

Die Stadtratsfraktion erfülle mit der Veranstaltung keine Aufgaben, die ihr als Stadtratsfraktion obliegen.

Das Oberverwaltungsgericht teilte die Zweifel daran, dass die Veranstaltung der Erfüllung von Aufgaben der Stadtratsfraktion dient. Zudem wurde der Anspruch auf Zugang zum Rathaus abgelehnt, da zu erwarten sei, dass bei der Veranstaltung extremistische und rassistische Inhalte verbreitet werden, was nach der Benutzungsordnung der Stadt Chemnitz untersagt ist.

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Martin Sellner (Archiv)
💬 Kommentare hier erwünscht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Martin Sellner

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Stadt Chemnitz, Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen, Verwaltungsgericht Chemnitz, Identitäre Bewegung.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Chemnitz, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht Chemnitz.

Worum geht es in einem Satz?

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz der rechtsextremen Fraktion PRO CHEMNITZ keine Räumlichkeiten für eine Sitzung mit Martin Sellner zur Verfügung stellen muss, da die Veranstaltung keine kommunalen Aufgaben erfüllt und von der Benutzungsordnung ausgeschlossen ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das Ereignis ist die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Räumlichkeiten der Stadt Chemnitz für eine öffentliche Fraktionssitzung der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen mit dem rechtsextremen Redner Martin Sellner nicht zur Verfügung zu stellen. Dies geschah aufgrund der Befürchtung, dass bei der Veranstaltung extremistische und rassistische Inhalte verbreitet werden könnten, was gegen die Benutzungsordnung der Stadt verstößt.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden hat, dass die Stadt Chemnitz der rechtsextremen Fraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen keine Räumlichkeiten für eine Sitzung mit Martin Sellner zur Verfügung stellen muss, da die Veranstaltung als potenziell extremistisch und rassistisch angesehen wird. Dies spiegelt eine kritische Haltung der Justiz gegenüber derartigen Veranstaltungen wider und zeigt, dass die Stadt die Verbreitung extremistischer Inhalte verhindern möchte.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: die Stadt Chemnitz muss keine Räumlichkeiten für die Fraktionssitzung zur Verfügung stellen, die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz wurde zurückgewiesen, der Eilantrag der Stadtratsfraktion wurde abgelehnt, die Rücknahme der bestätigten Reservierung für einen Raum im Rathaus, die Zweifel an der Erfüllung der Aufgaben der Stadtratsfraktion, der Anspruch auf Zugang zum Rathaus wurde abgelehnt, die Erwartung, dass extreme und rassistische Inhalte verbreitet werden, und der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zitiert, welches feststellte, dass die Stadt Chemnitz der Fraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen keine Räumlichkeiten für eine Veranstaltung mit Martin Sellner zur Verfügung stellen muss. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass bei der Veranstaltung extremistische und rassistische Inhalte zu erwarten sind, was laut Benutzungsordnung der Stadt untersagt ist.

Chemnitz: Einblick in die Stadtratsbewegung

Chemnitz ist eine Stadt in Sachsen, die in den letzten Jahren immer wieder in den Schlagzeilen steht. Der jüngste Streit um eine geplante Fraktionssitzung der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ mit Martin Sellner spiegelt die politischen Spannungen wider. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Stadt keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen, da die Veranstaltung extremistische Inhalte befürchten lässt. Dies verdeutlicht die strengen Regelungen in Bezug auf die Nutzung öffentlicher Räume für politische Veranstaltungen. Chemnitz bleibt damit ein zentraler Schauplatz für Debatten über Extremismus und Demokratie.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert