Veränderungen im deutschen Asylrecht und Grenzkontrollen
Berlin () – Der Asylrechtsexperte Daniel Thym rechnet mit einem baldigen Ende der Kontrollen an Deutschlands Binnengrenzen. „Ich glaube, alle Fachleute sind überrascht, dass es bisher nur eine Gerichtsentscheidung gegen das Vorgehen gab“, sagte er der „Welt“. Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht habe die Bundesregierung kurz nach Amtsübernahme verloren, weil sie die Belastungssituation für das Land nicht ausreichend dargelegt habe. „Mehr kam dann aber nicht.“
„Ein wichtiger Bestandteil der juristischen Begründung sind die Defizite des europäischen Asylrechts. Ab nächsten Juni gibt es mit GEAS ein neues Asylrecht – dieses Argument verfängt dann also nicht mehr“, so Thym. „Meine klare Erwartung ist also: Spätestens am 12. Juni kommenden Jahres enden die Grenzkontrollen.“
Ein weiteres Instrument der EU-Asylreform sollen „Return Hubs“ außerhalb der EU werden, in die abgelehnte Asylbewerber gebracht werden können. Thym sagte dazu: „Ich höre immer wieder von Ländern wie Uganda, Tunesien oder Äthiopien als Partner.“ Der Migrationsexperte warnte aber vor zu hohen Erwartungen. „Wir müssten Länder wie etwa Uganda überzeugen, dass sie Menschen übernehmen, die dort noch nie waren und bei denen die Abschiebung ins Herkunftsland scheitert – und dann eventuell auch noch Gefährder und Straftäter. Das wird kein Staat gut finden. Es braucht also gute Argumente, natürlich auch finanzieller Natur.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Deutsche Grenzkontrolle (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Daniel Thym
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesregierung, Berliner Verwaltungsgericht, EU, GEAS, Uganda, Tunesien, Äthiopien.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum des beschriebene Ereignis ist der 12. Juni kommenden Jahres.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Uganda, Tunesien, Äthiopien
Worum geht es in einem Satz?
Der Asylrechtsexperte Daniel Thym erwartet, dass die Grenzkontrollen an Deutschlands Binnengrenzen bis spätestens Juni 2024 enden werden, da sich die juristischen Grundlagen mit dem neuen europäischen Asylrecht ändern und die Bundesregierung bisher unzureichende Begründungen für die Kontrollen geliefert hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Gerichtliche Entscheidung gegen Bundesregierung
- Unzureichende Darlegung der Belastungssituation
- Defizite im europäischen Asylrecht
- Einführung des GEAS-Asylrechts im nächsten Jahr
- Reformpläne der EU, einschließlich "Return Hubs"
- Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Asylrechtsexperte Daniel Thym rechnet mit baldigem Ende der Grenzkontrollen an Binnengrenzen
- Überraschung über geringe Anzahl gerichtlicher Entscheidungen gegen das Vorgehen
- Bundesregierung verlor Verfahren vor Berliner Verwaltungsgericht
- Mangelnde Darstellung der Belastungssituation seitens der Bundesregierung
- Ab nächstem Juni neues Asylrecht (GEAS), wodurch juristische Argumente nicht mehr greifen
- Erwartung, dass Grenzkontrollen bis zum 12. Juni 2024 enden
- EU plant "Return Hubs" außerhalb der EU für abgelehnte Asylbewerber
- Länder wie Uganda, Tunesien, Äthiopien als potenzielle Partner genannt
- Warnung vor zu hohen Erwartungen an diese Länder
- Notwendigkeit überzeugender Argumente, insbesondere finanzieller Natur
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ende der Kontrollen an Deutschlands Binnengrenzen
- Verlust eines Verfahrens vor dem Berliner Verwaltungsgericht
- Unzureichende Darstellung der Belastungssituation durch die Bundesregierung
- Beendigung relevanter juristischer Argumente mit Inkrafttreten des neuen Asylrechts
- Erwartungen an die EU-Asylreform und "Return Hubs"
- Herausforderungen bei der Überzeugung anderer Länder zur Aufnahme abgelehnter Asylbewerber
- Notwendigkeit guter Argumente, insbesondere finanzieller Art
- Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz durch Länder wie Uganda, Tunesien oder Äthiopien
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Asylrechtsexperten Daniel Thym zitiert.
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