Gesetzgebung zur IP-Adressenspeicherung in Hessen
Wiesbaden () – Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung, das in einem Referentenentwurf vorliegt, als „dringend nötig“ bezeichnet.
„Es ist richtig und dringend nötig, dass die Bundesregierung jetzt ein Gesetz auf den Weg bringt, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen“, sagte Rhein den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Denn ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, bleibt die Identität der Täter im digitalen Raum im Dunkeln.“
„Viele schreckliche Verbrechen bleiben unaufgeklärt, die Täter kommen straffrei davon. Für mich ist klar: Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Kinderschänder haben kein Recht auf Datenschutz.“ Rhein ist einer der stärksten Fürsprecher für eine IP-Adressenspeicherung und hatte sich in einer Bundesratsinitiative vehement für eine bessere Strafverfolgung im Netz eingesetzt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Boris Rhein (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Boris Rhein
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Bundesregierung, Mediengruppe Bayern
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wiesbaden, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) fordert dringend ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter für drei Monate, um die Identität von Tätern im digitalen Raum zu klären und die Strafverfolgung zu verbessern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Hohe Dunkelziffer unaufgeklärter Verbrechen im digitalen Raum
- Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Tätern
- Dringlichkeit zur Verbesserung der Strafverfolgung im Internet
- Diskussion über den Schutz von persönlichen Daten versus Strafverfolgung
- Engagement von Boris Rhein für die IP-Adressenspeicherung
- Initiative zur gesetzgeberischen Umsetzung der IP-Adressenspeicherung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Boris Rhein bezeichnet Gesetz zur IP-Adressenspeicherung als dringend nötig
- Forderung nach Speicherung von IP-Adressen für drei Monate durch Internetanbieter
- Betonung der Unfähigkeit zur Identifizierung von Tätern ohne IP-Speicherung
- Hinweis auf unaufgeklärte Verbrechen und straffreie Täter
- Datenschutz soll nicht Täterschutz sein
- Rhein ist starker Fürsprecher für IP-Adressenspeicherung und Bundesratsinitiative zur besseren Strafverfolgung im Netz
Welche Konsequenzen werden genannt?
nein
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Boris Rhein zitiert, in der er das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung als "dringend nötig" bezeichnet.
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