Geflügelpest in Kempen führt zu Sperrzone

Geflügelpest in Kempen führt zu Sperrzone

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Geflügelpest-Ausbruch in Kempen betroffen

Kempen () – In einem Geflügelhaltungsbetrieb in Kempen ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das teilte der Kreis Viersen am Donnerstag mit.

Alle Tiere des Betriebes wurden bereits am 2. Dezember vorsorglich getötet und entsorgt, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die Infektion mit dem Virus H5N1 bestätigt hatte.

Um den Betrieb herum richtet der Kreis nun eine 10 Kilometer große Schutz- und Überwachungszone ein. Diese erstreckt sich auch in die Nachbarkreise Wesel und Kleve sowie in die Stadt Krefeld.

Für Geflügelhalter innerhalb dieser Zone gelten ab dem 5. Dezember um 0:00 Uhr strenge Auflagen: Das Geflügel muss im Stall bleiben, und es gelten verschärfte Biosicherheitsvorgaben wie Schuh- und Kleidungswechsel vor dem Betreten der Ställe. Auch die Vermarktung von Geflügelprodukten ist eingeschränkt.

Das Veterinäramt des Kreises sucht derzeit die Betriebe in der Schutzzone auf und informiert über die Maßnahmen.

Der Kreis appelliert an alle Halter, auch in Klein- und Hobbyhaltungen, die Biosicherheitsregeln strikt einzuhalten. Dazu gehört, Futterstellen für Wildvögel unzugänglich zu machen und Besucherkontakte zu minimieren.

Verdachtsfälle können dem Veterinäramt gemeldet werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Kreis Viersen, Friedrich-Loeffler-Institut, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Stadt Krefeld, Veterinäramt

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 2. Dezember statt, als alle Tiere des Betriebs vorsorglich getötet wurden. Zudem gelten ab dem 5. Dezember um 0:00 Uhr strenge Auflagen für Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kempen, Wesel, Kleve, Krefeld

Worum geht es in einem Satz?

In Kempen ist die Geflügelpest ausgebrochen, weshalb alle Tiere eines betroffenen Betriebs vorsorglich getötet wurden und eine 10 Kilometer große Schutz- und Überwachungszone eingerichtet wurde, in der strenge Biosicherheitsvorgaben für Geflügelhalter gelten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ausbruch der Geflügelpest im Geflügelhaltungsbetrieb
  • Bestätigung der Infektion mit dem Virus H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut
  • Vorsorgliche Tötung und Entsorgung aller Tiere des Betriebs
  • Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone von 10 Kilometern rund um den Betrieb
  • Einschluss der Nachbarkreise Wesel und Kleve sowie der Stadt Krefeld in die Zone

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Geflügelpest im Geflügelhaltungsbetrieb in Kempen ausgebrochen
  • Kreis Viersen hat am Donnerstag informiert
  • Alle Tiere am 2. Dezember vorsorglich getötet und entsorgt
  • Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt H5N1-Infektion
  • Schutz- und Überwachungszone von 10 km eingerichtet
  • Zone erstreckt sich auf Nachbarkreise Wesel, Kleve und Stadt Krefeld
  • Strenge Auflagen für Geflügelhalter ab 5. Dezember um 0:00 Uhr
  • Geflügel muss im Stall bleiben
  • Verschärfte Biosicherheitsvorgaben: Schuh- und Kleidungswechsel vor Stallbetreten
  • Eingeschränkte Vermarktung von Geflügelprodukten
  • Veterinäramt informiert Betriebe in der Schutzzone
  • Appell an Halter, Biosicherheitsregeln strikt einzuhalten
  • Futterstellen für Wildvögel unzugänglich machen
  • Minimierung von Besucherkontakten
  • Verdachtsfälle können dem Veterinäramt gemeldet werden

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Tötung und Entsorgung aller Tiere im Betrieb
  • Einrichtung einer 10 Kilometer großen Schutz- und Überwachungszone
  • Strenge Auflagen für Geflügelhalter in der Schutzzone
  • Geflügel muss im Stall bleiben
  • Verschärfte Biosicherheitsvorgaben
  • Eingeschränkte Vermarktung von Geflügelprodukten
  • Information und Aufklärung von Betrieben durch das Veterinäramt
  • Appell an alle Halter zur Einhaltung der Biosicherheitsregeln
  • Empfehlungen zur Unzugänglichkeit von Futterstellen für Wildvögel
  • Minimierung von Besucherkontakten
  • Möglichkeit zur Meldung von Verdachtsfällen an das Veterinäramt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Kreises Viersen zitiert, der an alle Halter appelliert, die Biosicherheitsregeln strikt einzuhalten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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