BGH: Kein Werktitelschutz für "Miss Moneypenny"

BGH: Kein Werktitelschutz für "Miss Moneypenny"

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Rechtsprechung zum Werktitelschutz in Deutschland

Karlsruhe () – Der Name der Filmfigur „Miss Moneypenny“ genießt in Deutschland keinen Werktitelschutz. Das entschied der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Donnerstag.

Die Klägerin, die urheberrechtliche Nutzungsrechte an den „James Bond“-Filmen innehat, hatte in dem Fall gegen die Nutzung der Bezeichnungen „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ durch ein Unternehmen geklagt, welches Sekretariatsdienstleistungen anbietet. Das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klage bereits abgewiesen.

Die Klägerin verfolgte ihre Ansprüche aus Werktitelschutz in der Revision weiter, blieb jedoch erfolglos. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Figur „Miss Moneypenny“ nicht als selbständiges, bezeichnungsfähiges Werk im zeichenrechtlichen Sinn angesehen werden könne.

Die Richter argumentierten, dass es der Figur an einer hinreichenden Individualisierung und Selbständigkeit fehle, um als eigenständiges Werk wahrgenommen zu werden. Weder eine besondere optische Ausgestaltung noch ausgeprägte Charaktereigenschaften seien vorhanden, die der Figur eine unverwechselbare Persönlichkeit verleihen würden (Urteil vom 4. Dezember 2025 – I ZR 219/24).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind nicht angegeben. Es werden lediglich die Filmfigur "Miss Moneypenny" sowie Institutionen und Gerichtsnamen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat, Landgericht Hamburg, Oberlandesgericht Hamburg, James Bond

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 4. Dezember 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe, Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Filmfigur "Miss Moneypenny" in Deutschland keinen Werktitelschutz genießt, da ihr an ausreichender Individualisierung und Selbstständigkeit fehlt, um als eigenständiges Werk betrachtet zu werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klage der Urheberrechtsinhaberin an den "James Bond"-Filmen
  • Nutzung der Bezeichnungen "Moneypenny" und "My Moneypenny" durch ein anderes Unternehmen
  • Vorherige Abweisung der Klage durch Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg
  • Anspruch auf Werktitelschutz
  • Bundesgerichtshof beurteilt Figur als nicht selbständig und ohne hinreichende Individualisierung
  • Mangelnde unverwechselbare Persönlichkeit der Figur

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Es wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kein Werktitelschutz für "Miss Moneypenny" in Deutschland
  • Ablehnung der Klage durch Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg
  • Revision der Klägerin erfolglos
  • Feststellung der fehlenden Individualisierung und Selbständigkeit der Figur
  • Mangel an unverwechselbarer Persönlichkeit und Charaktereigenschaften

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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