166.000 Ganztagsbetreuungsplätze fehlen noch

166.000 Ganztagsbetreuungsplätze fehlen noch

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Bildungspolitik in Deutschland: Ganztagsbetreuung im Fokus

Berlin () – Ab dem kommenden Sommer gilt in der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule – doch es fehlen aktuell noch 166.000 Plätze, um den Bedarf in den Familien zu decken. Das geht aus dem Bericht des Bundesfamilienministeriums hervor, der an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und über den der „Spiegel“ berichtet.

Der Mangel ist dabei ungleich verteilt: Die ostdeutschen Bundesländer und Hamburg können laut des Berichts voraussichtlich alle Betreuungswünsche der erfüllen; in manchen Gegenden Ostdeutschlands werden künftig wahrscheinlich sogar Plätze frei bleiben. Anders in den westdeutschen Flächenländern: Baden-Württemberg müsste 32.000 zusätzliche Ganztagsplätze in den kommenden neun Monaten schaffen. In Bayern fehlen 42.000 Plätze, in Hessen 15.000, in Rheinland-Pfalz und jeweils 8000. Am größten ist die Lücke in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es nach den Berechnungen des Bundesfamilienministeriums derzeit 47.000 Betreuungsplätze zu wenig.

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte dem „Spiegel“, es sei „erfreulich“, dass der Bericht „einen deutlichen Anstieg des Platzangebots“ zeige. Um die verbleibende Lücke zu schließen, „müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen“. Im Ganztag liege „eine große Chance, um unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, sagt Prien weiter. Gleichzeitig gehe es darum, „die Vereinbarkeit von und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern“.

Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. August 2026 zunächst nur für die Kinder in den ersten Klassen und wird danach jährlich um je einen Jahrgang ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch dann für alle Kinder in den Klassenstufen eins bis vier.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einer Schule (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Karin Prien

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium, CDU, Spiegel, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis findet ab dem 1. August 2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Deutschland, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Ostdeutschland.

Worum geht es in einem Satz?

Ab dem Sommer 2026 hat jedes Grundschulkind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, doch es fehlen derzeit 166.000 Plätze, insbesondere in Westdeutschland, weshalb ein rascher Ausbau nötig ist, um den Bedarf zu decken.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
  • Bedarf der Familien an Betreuungsplätzen
  • Aktueller Mangel an Betreuungsplätzen (166.000)
  • Ungleichverteilung der Plätze in verschiedenen Bundesländern
  • Höhere Nachfrage in westdeutschen Flächenländern
  • Notwendigkeit des Ausbaus der Ganztagsplätze
  • Ziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik, Öffentlichkeit oder Medien haben wie folgt reagiert:
- Bericht des Bundesfamilienministeriums beschlossen
- Fehlende 166.000 Plätze in Deutschland
- Ostdeutsche Bundesländer und Hamburg können Betreuungswünsche erfüllen
- Westdeutsche Länder benötigen zusätzliche Plätze (Baden-Württemberg: 32.000, Bayern: 42.000, Hessen: 15.000, NRW: 47.000)
- Bundesbildungsministerin Karin Prien bezeichnet Anstieg des Platzangebots als erfreulich
- Prien fordert gemeinsame Anstrengungen zur Schaffung kindgerechter Ganztagsplätze
- Hinweis auf Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter
- Rechtsanspruch gilt ab 1. August 2026 und wird schrittweise ausgeweitet

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Fehlende Betreuungskapazitäten in Westdeutschland
  • Ungleichmäßige Verteilung der Plätze
  • Bildungserfolge unabhängiger vom Elternhintergrund
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Notwendigkeit zum gemeinsamen Ausbau von Ganztagsplätzen
  • Langfristiger Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder ab 2029/2030

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) zitiert, die betont, dass der Bericht einen „deutlichen Anstieg des Platzangebots“ zeige und die Notwendigkeit, den Ausbau von Ganztagsplätzen gemeinsam voranzutreiben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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