Agrarpolitik: Aufhebung der ASP-Sperrzone in Sachsen
Dresden () – Die EU-Kommission hat die letzte verbliebene Sperrzone II für die Afrikanische Schweinepest in Sachsen im Norden des Landkreises Bautzen vollständig aufgehoben. Damit gibt es in Sachsen fünf Jahre nach dem ersten bestätigten ASP-Fall keine Gebiete mit den strengsten Maßnahmen mehr, wie das sächsische Sozialministerium am Donnerstag mitteilte.
Lediglich zwei als Pufferzone bezeichnete Sperrzonen I bleiben im Landkreis Bautzen um den letzten aktiven ASP-Fall und im Landkreis Görlitz entlang der polnischen Grenze bestehen.
Die Fläche der Sperrzone I hat sich von bisher 1.487 Quadratkilometer auf jetzt 1.056 Quadratkilometer verkleinert. Im parallel zur polnischen Grenze verlaufenden Schutzkorridor bleiben Überwachungsmaßnahmen bis zur vollständigen Tilgung der Tierseuche erhalten. Für erlegte oder verendet gefundene Wildschweine muss dort weiterhin ein negatives ASP-Untersuchungsergebnis abgewartet werden.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sagte: „Die völlige Aufhebung der Gebiete mit den strengsten Auflagen ist ein weiterer großer Erfolg.“ Die Seuchensituation werde in ganz Sachsen weiter intensiv beobachtet. Jäger sind aufgefordert, Fallwildsuchen durchzuführen, und der Rückbau der Wildschweinzäune wird vorangetrieben. Verendete Wildschweine sollen weiterhin gemeldet werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wildschwein (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Petra Köpping
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
EU-Kommission, sächsisches Sozialministerium, SPD
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Dresden, Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz
Worum geht es in einem Satz?
Die EU-Kommission hat die letzte Sperrzone II für die Afrikanische Schweinepest in Sachsen aufgehoben, sodass nun nach fünf Jahren keine Gebiete mit den strengsten Maßnahmen mehr existieren, während zwei Pufferzonen bestehen bleiben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Auftreten von Afrikanischer Schweinepest (ASP)
- Erster bestätigter ASP-Fall in Sachsen vor fünf Jahren
- Implementierung von Sperrzonen zur Eindämmung von ASP
- Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und sächsischen Behörden
- Überwachung von Wildschweinbeständen und Fallwild
- Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen entlang der polnischen Grenze
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- EU-Kommission hebt Sperrzone II für Afrikanische Schweinepest in Sachsen auf
- Fünf Jahre nach erstem bestätigten ASP-Fall keine Gebiete mit strengsten Maßnahmen mehr
- Zwei Pufferzonen I bleiben bestehen
- Fläche der Pufferzone I reduziert
- Schutzkorridor mit Überwachungsmaßnahmen bleibt aktiv
- Sachsens Sozialministerin sieht Aufhebung als großen Erfolg
- Seuchensituation wird weiterhin beobachtet
- Jäger aufgefordert, Fallwildsuchen durchzuführen
- Rückbau der Wildschweinzäune wird vorangetrieben
- Verendete Wildschweine sollen weiterhin gemeldet werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Aufhebung der Sperrzone II in Sachsen
- Fünf Jahre nach dem ersten ASP-Fall keine Gebiete mit strengsten Maßnahmen mehr
- Verkleinerung der Fläche der Sperrzone I
- Beibehaltung von Überwachungsmaßnahmen im Schutzkorridor
- Negatives ASP-Untersuchungsergebnis für erlegte oder gefundene Wildschweine erforderlich
- Intensive Beobachtung der Seuchensituation in Sachsen
- Aufforderung an Jäger zur Fallwildsuche
- Vorantreiben des Rückbaus der Wildschweinzäune
- Meldung von verendeten Wildschweinen weiterhin erforderlich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) zitiert: "Die völlige Aufhebung der Gebiete mit den strengsten Auflagen ist ein weiterer großer Erfolg."
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