Bundeskabinett beschließt neue Gedenkstättenkonzeption

Bundeskabinett beschließt neue Gedenkstättenkonzeption

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Gesellschaftliche Verantwortung in Deutschland: Gedenkstättenreform

Berlin () – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vorgelegten Entwurf für ein neues Gedenkstättenkonzept beschlossen. Damit wird nach 17 Jahren die bisherige Fassung aus dem Jahr 2008 überarbeitet.

Die neue Gedenkstättenkonzeption soll die Grundlage für die Förderung und Weiterentwicklung der Gedenkstätten dienen, die an die Verbrechen des Nationalsozialismus und das SED-Unrecht erinnern. Um neuen Herausforderungen zu begegnen, definiert der Bund den Erhalt der historischen Orte, die Digitalisierung und digitale Formate sowie die Vermittlung und Forschung als neue Schwerpunkte bei der Projektförderung.

„Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine dauerhafte Verantwortung, die staatlich begangenen Verbrechen des 20. Jahrhunderts aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken“, sagte Weimer. „Gedenkstätten und Erinnerungsorte sind dabei zentrale Pfeiler unseres demokratischen Selbstverständnisses. Sie halten die Erinnerung an Unrecht, Verfolgung und das Leid der Opfer wach, sie fördern historisches Wissen und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie“, erklärte er. „Die Unterstützung der Gedenkstätten bleibt daher eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung.“

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte die Fortschreibung des Gedenkstättenkonzepts. „Der klare Fokus auf die Verbrechen der NS-Diktatur und der Schwerpunkt auf den singulären Zivilisationsbruch der Schoah senden dabei angesichts der aktuellen Herausforderungen und der Bedrohung jüdischen Lebens durch den wieder aufkeimenden Antisemitismus das richtige Signal“, sagte er. „Der Erhalt der historischen Orte, die Digitalisierung der Inhalte sowie der verstärkte Fokus auf Vermittlung sind allesamt Aktualisierungen des Konzepts, die der zunehmenden zeitlichen Ferne zur Schoah Rechnung tragen und einem Verblassen oder Verwischen der Erinnerung entgegenwirken können.“

Evelyn Zupke, Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, bezeichnete die Gedenkstätten als „Teil der kritischen Infrastruktur unserer Demokratie“. So wie man Schienen, Straßen und Brücken saniere und modernisiere, müsse man auch Einrichtungen zur Geschichtsvermittlung „fit machen für die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft“, erklärte Zupke.

Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, sagte, alle Gedenkstätten müssten sich für die Zukunft wappnen. Man trete in die Phase ein, in der Zeitzeugen des Holocaust keine Stützen des Erinnerns mehr sein können- Authentischen Orte würden eine noch größere Bedeutung gewinnen. „Es besteht immenser Handlungsbedarf, dessen Herausforderungen die Konzeption beschreibt“, so Neumärker.

Kritik kam von den Grünen. „Über 17 Jahre lang wurde die Gedenkstättenkonzeption nicht novelliert“, sagte Kulturpolitikerin Marlene Schönberger (Grüne) der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Die „plötzliche Eile“, also „ein Kabinettsbeschluss statt eines integrativen Prozesses“ mit allen Beteiligten, verwundere sie.

„In einer Zeit, in der erstmals eine Mehrheit einen Schlussstrich unter die Erinnerung an den Nationalsozialismus ziehen will, Gedenkstätten massiv unter Druck stehen und sich die Erinnerung an die deutschen Kolonialverbrechen erst im Aufbau befindet, ist das fatal“, so Schönberger. Sie fordert, dass der Kolonialismus als „dritte Säule der Erinnerungskultur“ verankert werden müsse – ohne finanzielle Abstriche bei den anderen beiden Säulen.

Zum Fehlen deutscher Kolonialverbrechen im Konzept sagte Helge Lindh (SPD), entscheidend sei, dass man das Erinnerung an NS-Unrecht, SED-Verbrechen und die kolonialen Gewalttaten nicht als Konkurrenz verstehe oder gegeneinander verrechne. Ein formaler Grund für die „Nichtberücksichtigung im Gedenkenstättenkonzept ist, dass die Orte der Verbrechen im Fall Kolonialismus insbesondere in den kolonisierten Gebieten und nicht im deutschen Einzugsbereich lagen“, sagte Lindh der „Welt“.

Die Bundesregierung erklärte, dass man der Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte große Bedeutung beimesse. Man wolle sie in einem eigenständigen Konzept unterstützen, hieß es.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kabinettssitzung am 12.11.2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Wolfram Weimer, Josef Schuster, Evelyn Zupke, Uwe Neumärker, Marlene Schönberger, Helge Lindh

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeskabinett, Kulturstaatsministerium, Josef Schuster, Zentralrat der Juden in Deutschland, Evelyn Zupke, Deutsche Bundestag, Uwe Neumärker, Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Grüne, Marlene Schönberger, SPD, Helge Lindh, Bundesregierung.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 12. November 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundeskabinett hat ein überarbeitetes Gedenkstättenkonzept beschlossen, das sich auf die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und das SED-Unrecht konzentriert und neue Schwerpunkte wie Digitalisierung und historische Vermittlung setzt, während es auch Kritik an der mangelnden Berücksichtigung der deutschen Kolonialgeschichte gibt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption nach 17 Jahren
  • Notwendigkeit, aktuellen Herausforderungen zu begegnen
  • Erhalt historischer Orte und Digitalisierung als neue Schwerpunkte
  • Verantwortung der Bundesrepublik zur Aufarbeitung staatlich begangener Verbrechen
  • Bedrohung jüdischen Lebens durch wieder aufkeimenden Antisemitismus
  • Abnehmende Verfügbarkeit von Zeitzeugen des Holocaust
  • Kritik an der langen Zeit ohne Novellierung
  • Forderung nach Verankerung kolonialer Verbrechen in der Erinnerungskultur
  • Unterschiedliche geografische Lage der Verbrechensorte im Kolonialismus vs. NS-Unrecht

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundeskabinett beschließt neues Gedenkstättenkonzept
  • Weimer betont dauerhafte Verantwortung der Bundesrepublik für die Aufarbeitung von Verbrechen
  • Josef Schuster begrüßt den Fokus auf NS-Verbrechen und aktuelle Herausforderungen wie Antisemitismus
  • Evelyn Zupke sieht Gedenkstätten als kritische Infrastruktur der Demokratie
  • Uwe Neumärker warnt vor der wachsenden Bedeutung authentischer Orte ohne Zeitzeugen
  • Grünen kritisieren plötzlichen Kabinettsbeschluss ohne integrativen Prozess
  • Schönberger fordert Einbeziehung kolonialer Verbrechen in Erinnerungskultur
  • Helge Lindh betont, dass verschiedene Erinnerungen nicht als Konkurrenz betrachtet werden sollten
  • Bundesregierung plant eigenständiges Konzept zur deutschen Kolonialgeschichte

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erhalt der historischen Orte
  • Digitalisierung und digitale Formate
  • Vermittlung und Forschung als neue Schwerpunkte
  • Stärkung des demokratischen Selbstverständnisses
  • Förderung historischer Aufarbeitung und Gedenken
  • Aktualisierungen zur Vermeidung von Erinnerungsverblassen
  • Modernisierung der Gedenkstätten als Teil der kritischen Infrastruktur
  • Bedeutungszunahme authentischer Orte
  • Handlungsbedarf für zukünftige Herausforderungen
  • Diskussion über die Verankerung kolonialer Verbrechen in der Erinnerungskultur

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte, dass Gedenkstätten zentrale Pfeiler des demokratischen Selbstverständnisses der Bundesrepublik Deutschland sind.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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