Steuern – dieses Wort allein reicht bereits aus, um viele Menschen wütend zu machen. Beinahe jeder geht davon aus, dass er zu viel Steuern bezahlt und dass zu wenig Netto vom Brutto übrig bleibt. Für das kommende Jahr hat sich die Bundesregierung aber offensichtlich dazu entschlossen, den Bürgern beim Thema Steuern ein Stück entgegenzukommen. „Investitionsbooster“ heißt das Programm, das den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und Arbeitnehmer sowie Familien deutlich entlasten soll. Aktivrente und auch die Entfernungspauschale gehören zu den geplanten Entlastungen, aber wie genau können die Bürger davon profitieren?
Aktive Rentner
Die Renten sind so etwas wie ein Dauerbrennerthema in Deutschland. Viele sind unzufrieden mit der Höhe der Rente und würden gerne noch etwas dazuverdienen. Ihnen möchte die Bundesregierung jetzt mit der sogenannten Aktivrente entgegenkommen. Genauer gesagt ist eine Steuerfreistellung von 2000 Euro im Monat oder 24.000 Euro zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag vorgesehen. Profitieren können alle, die das gesetzliche Rentenalter schon erreicht haben, sowie diejenigen, die langjährig versichert sind und eine Altersvorsorge beziehen. Der steuerliche Freibetrag ist unabhängig von der steuerlichen Einkunftsart, sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Die eigenen Beiträge sowohl zur Renten- als auch zur Arbeitslosenversicherung muss ein Aktivrentner nicht zahlen.
Ein echter Klassiker
Angestellte, die Steuern sparen wollen, können dies über die Werbungskosten. Sie sind so etwas wie der Klassiker unter den Steuervorteilen und spielen auch im kommenden Jahr wieder eine wichtige Rolle. Gemeint sind damit alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen. Sie sind notwendig, um ein Einkommen nicht nur zu erzielen, sondern es auch zu erhalten und zu sichern. Ferner zählen dazu auch Kosten, die nicht angefallen wären, wenn es den Job nicht gäbe. Die Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und senken außerdem die Last der Steuern deutlich. Ein Beispiel sind die Fahrtkosten. Wer einen längeren Weg zum Arbeitsplatz hat, kann die Entfernungspauschale für sich nutzen und so bares Geld sparen.
Steuern sparen, und zwar mit Überstunden
Verlangt der Chef Überstunden, dann kann sich das für Arbeitnehmer steuerlich auszahlen. Voraussetzung für diese Steuerersparnis ist, dass die Überstunden aus arbeitsrechtlicher Sicht in Ordnung sind. Die Mehrarbeit wird dabei über die wöchentliche, tariflich vereinbarte Arbeitszeit von mindestens 34 Stunden hinausgehen. Gibt es keine tarifliche Bindung, dann liegt die Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden. Die steuerliche Befreiung liegt bei 25 Prozent des Grundlohns für jede geleistete Überstunde. Alle, die oft Überstunden machen, können hier über die Steuer einiges an Geld sparen.
So können Familien sparen
Einen Steuerberater in Gerolstein, Frankfurt oder Köln aufzusuchen, lohnt sich definitiv auch für Familien. Speziell sind es die Familien mit Kindern, die von den zusätzlichen Freibeträgen profitieren können. Sie dienen dazu, die oft hohen finanziellen Belastungen, die durch Kinder entstehen, zu mildern. Diese Freibeträge, wie etwa der Kinderfreibetrag, reduzieren die Steuerlast. Hier prüft das Finanzamt bei einer sogenannten Günstigerprüfung, ob der Freibetrag über die Steuer oder das ausgezahlte Kindergeld vorteilhafter ist. Berücksichtigt wird dabei aber stets die günstigere Variante. Der Betreuungsfreibetrag ist ebenfalls etwas, wo Familien sparen können. Er wird Eltern gewährt, um den Aufwand für die Betreuung, die Ausbildung und die Erziehung der Kinder steuerlich zu mildern.
Mehr Geld für kleine Einkommen
Der Grundbetrag ist immer die Grenze, bis zu der ein Einkommen nicht versteuert wird. Im neuen Jahr wird dieser Betrag auf 12.348 Euro angehoben. Dies bedeutet: Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über diesem Betrag liegt, wird die Einkommensteuer fällig. Besonders für alle, die nur ein eher kleines Einkommen zur Verfügung haben, wie Freelancer oder alle, die mit einem Unternehmen noch in der Gründungsphase sind, können mehr verdienen, ohne dass die Steuer zur Last wird. Der Grundfreibetrag ist dazu gedacht, die Existenz dauerhaft zu sichern, deshalb wird er auch in regelmäßigen Abständen angepasst. Eine Steuererklärung ist jedoch trotzdem Pflicht.
Solidaritätsabgabe – nur noch für hohe Einkommen
Vor nicht allzu langer Zeit war der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, ein fester Bestandteil der Einkommensteuer. Jetzt werden die 5,5 Prozent nur dann fällig, wenn eine Freigrenze überschritten wird. 2026 verschiebt sich die Schwelle für den Soli deutlich nach oben. Er gilt nur noch für Unternehmen oder Privatpersonen mit einem sehr hohen Einkommen. Wer als Lediger unter 75.000 Euro oder 151.000 Euro als Verheirateter im Jahr verdient, muss den Soli nicht mehr zahlen.
Fazit
Im neuen Jahr wird sich aus steuerlicher Sicht vieles verändern. Folglich ist es ratsam, sich bei einem Steuerberater zu informieren, wo und wie viel Geld bei der Steuer gespart werden kann. Allerdings sind es nicht nur die Steuern, um die sich die Arbeitnehmer und Familien kümmern müssen, wichtig sind ebenfalls die Abgabetermine für die Steuererklärung: 31. Juli 2026 ohne Steuerberater und der 1. März 2027 mit Steuerberater.
Bild: @ depositphotos.com / jujong11
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