Verfassungsschutz: Ministerien beantragten 1.250 NGO-Überprüfungen

Verfassungsschutz: Ministerien beantragten 1.250 NGO-Überprüfungen

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Überprüfungen von NGOs in Deutschland

() – Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen vier Jahren im Auftrag der mehr als 2.500 Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen überprüft, die öffentliche Fördermittel beantragt haben. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagausgabe) berichten. Demnach wurden in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt 1.250 NGOs und 1.296 Einzelpersonen nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ überprüft.

Das Bundeskanzleramt, Ministerien und Bundesbehörden wie das Bundesamt für Migration und (Bamf) können nach diesem Verfahren Anfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz richten und erfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder beantragt haben. Einen konkreten Verdacht braucht es dafür nicht. Die Personen oder Organisationen werden auch nicht darüber informiert, dass sie vom überprüft wurden.

In 210 Fällen meldete der Verfassungsschutz den Angaben des Innenministeriums zufolge entsprechende Erkenntnisse. In diesen Fällen empfiehlt das Bundesinnenministerium, eine Förderung abzulehnen.

Dieses Verfahren gibt es in Grundzügen seit dem Jahr 2004, wie viele Abfragen es seitdem insgesamt gab, ist nicht bekannt. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage im Jahr 2018 ging jedoch hervor, dass zwischen 2004 und 2018 rund 50 Antragssteller aus dem Förderprogramm „Demokratie Leben“ überprüft wurden. In den Jahren 2018 und 2019 wurden nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine weitere parlamentarische Anfrage insgesamt rund 330 Verfassungsschutzüberprüfungen für mehrere Ministerien und durchgeführt.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte die Zunahme solcher Überprüfungen. „Das Bundesinnenministerium und der sogenannte Verfassungsschutz haben gegenüber der Zivilgesellschaft in den letzten Jahren eine Verdachtskultur und ein Regime der geheimdienstlichen Ausspähung etabliert“, sagte sie den Zeitungen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Clara Bünger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesinnenministerium, Linksfraktion, Bundeskanzleramt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt (BKA)

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum: 2020 bis 2024

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz.

Worum geht es in einem Satz?

Der Verfassungsschutz hat in den letzten vier Jahren über 2.500 NGOs und Einzelpersonen auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse überprüft, was bei 210 Fällen zur Ablehnung von Förderanträgen führte, was von der Linksfraktion als problematische Verdachtskultur kritisiert wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Überprüfung von NGOs und Einzelpersonen auf Antrag der Bundesregierung
  • Verwendung des "Haber-Verfahrens" zur Überprüfung von Förderanträgen
  • Anfragen von Ministerien und Bundesbehörden beim Verfassungsschutz
  • Keine Notwendigkeit eines konkreten Verdachts für die Überprüfung
  • Geheimhaltung der Überprüfungen gegenüber betroffenen Personen und Organisationen
  • Zunahme der Überprüfungen seit 2004
  • Kritik von der Linksfraktion an der Verdachtskultur und Geheimdienstaktivitäten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Verfassungsschutz hat 2.500 NGOs und Einzelpersonen in den letzten vier Jahren überprüft
  • Überprüfung erfolgte auf Anfrage von Bundeskanzleramt, Ministerien und Bundesbehörden
  • 210 Fälle wurden mit entsprechenden Erkenntnissen gemeldet
  • Empfehlungen zur Ablehnung von Förderungen in diesen Fällen
  • Verfahren besteht seit 2004, genaue Anzahl früherer Abfragen unbekannt
  • Linksfraktion kritisiert Zunahme der Überprüfungen und spricht von Verdachtskultur
  • Innenpolitische Sprecherin Clara Bünger äußert sich negativ zu Geheimdienstkontrollen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Überprüfung von 2.500 NGOs und Einzelpersonen
  • Wachsende Verdachtskultur gegenüber der Zivilgesellschaft
  • Empfehlungen zur Ablehnung von Förderungen in 210 Fällen
  • Geheimdienstliche Ausspähung etabliert
  • Keine Information der Betroffenen über Überprüfungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Clara Bünger, der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, zitiert. Sie kritisierte die Zunahme solcher Überprüfungen und sprach von einer etablierten Verdachtskultur gegenüber der Zivilgesellschaft.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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