Asylrechtliche Entwicklungen in Frankfurt
Frankfurt () – Die drei Somalier, die ihre Einreise nach Deutschland Anfang Juni juristisch durchsetzten, haben nach Expertenmeinung Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren. „Es gibt einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“, sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Karl Kopp, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe). „Es hat fair angehört und beschlossen, die Asylverfahren der drei in Deutschland durchzuführen. Das ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens.“
Kopp erklärte, die minderjährige Somalierin wäre sowieso nicht unter die Dublin-Regeln gefallen. Nach ihnen müssen Asylverfahren dort stattfinden, wo Asylbewerber zuerst den Boden der EU betreten. „Die beiden jungen Männer haben sehr gewichtige Gründe, dass sie nicht in ein anderes Land überstellt werden können. Hinzu kommt, dass Polen und Litauen klipp und klar gesagt haben: Wir sind nicht zuständig.“
Für Pro Asyl sei dies keine Überraschung. Die Schutzsuchenden hätten „eine lange Leidenszeit hinter sich, mit Gewalterfahrungen auf der Flucht, illegalen Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze und Verleumdungen aus rechten Kreisen“.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 2. Juni festgestellt, dass die Zurückweisung bei einer Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat sich um einen Asylantrag der Betroffenen kümmern müsse, dürften sie nicht abgewiesen werden. Kopp zufolge stellt die Entwicklung Dobrindts Entscheidung vom Frühjahr, an den deutschen Außengrenzen auch Asylbewerber abzuweisen, prinzipiell infrage – zumal das Verwaltungsgericht Berlin dies schon als europarechtswidrig bezeichnet habe. Dennoch halte er „an dieser illegalen Praxis“ fest.
Die Sprecher von Bamf und Bundesinnenministerium wollten sich auf Anfrage der Zeitungen „weder zu laufenden Gerichtsverfahren noch zu Einzelfällen im Asylverfahren“ äußern.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Karl Kopp
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Pro Asyl, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Verwaltungsgericht Berlin, Bundesinnenministerium
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand Anfang Juni statt, und das Verwaltungsgericht Berlin stellte am 2. Juni fest, dass die Zurückweisung rechtswidrig war.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Frankfurt (Oder), Berlin, Polen, Litauen
Worum geht es in einem Satz?
Die drei Somalier, die Anfang Juni ihre Einreise nach Deutschland juristisch erstritten, haben Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren, da das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisung ihrer Asylanträge als rechtswidrig einstufte und die Zuständigkeit der EU-Staaten klärte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Juristische Durchsetzung der Einreise nach Deutschland
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Durchführung der Asylverfahren für die drei Somalier
- Minderjährige Somalierin fällt nicht unter Dublin-Regeln
- Gewichtige Gründe gegen Überstellung in andere Länder
- Polen und Litauen erklären sich für nicht zuständig
- Erfahrungen mit Gewalt auf der Flucht
- Illegale Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze
- Rechtswidrige Zurückweisung bei Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder)
- Europarechtswidrigkeit der Abweisung durch Dobrindt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Expertenmeinung, dass Somalier Anspruch auf reguläres Asylverfahren haben
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Bescheid erlassen
- Asylverfahren für drei Personen werden in Deutschland durchgeführt
- Minderjährige Somalierin fällt nicht unter Dublin-Regeln
- Polen und Litauen erklären sich für nicht zuständig
- Pro Asyl bezeichnete Situation als keine Überraschung
- Schutzsuchende hatten lange Leidenszeit mit Gewalterfahrungen und illegalen Zurückweisungen
- Verwaltungsgericht Berlin erklärte Zurückweisung bei Grenzkontrolle für rechtswidrig
- Dobrindts Entscheidung zur Abweisung von Asylbewerbern an Außengrenzen wird infrage gestellt
- Bamf und Bundesinnenministerium äußern sich nicht zu Einzelfällen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Anspruch auf reguläres Asylverfahren für die Somalier
- Durchführung der Asylverfahren in Deutschland
- Minderjährige Somalierin fällt nicht unter Dublin-Regeln
- Vorliegen gewichtiger Gründe gegen eine Überstellung der zwei jungen Männer
- Klarstellung der Zuständigkeit durch Polen und Litauen
- Anerkennung der langen Leidenszeit der Schutzsuchenden
- Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zurückweisung bei Grenzkontrolle
- Infragestellung von Dobrindts Entscheidung zu Asylbewerberabweisungen
- Verwaltungsgericht Berlin bezeichnete Abweisung als europarechtswidrig
- Fortbestehen einer illegalen Praxis trotz rechtlicher Bedenken
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, äußert sich zu den rechtlichen Aspekten der Asylverfahren der drei Somalier.
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