Brandenburg fordert Reform des Rettungsdienstes

Brandenburg fordert Reform des Rettungsdienstes

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Brandenburg fordert Reform des Rettungsdienstes

Potsdam () – Die Landesregierung von Brandenburg spricht sich für eine umfassende Reform der medizinischen Notfallversorgung aus. Dies teilte das Ministerium für Gesundheit und Soziales am Mittwoch mit.

Ein zentraler Punkt der Initiative ist die Erstattung von Rettungsdiensteinsätzen, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht, sondern ambulant versorgt werden, auch bekannt als Fehlfahrten.

Das Brandenburger Kabinett hat einen Entschließungsantrag für den Bundesrat beschlossen, der die zügige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesgesetzes fordert. Gesundheitsministerin Britta Müller betont, dass eine Reform dringend notwendig sei, um Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus sowie Transporte in ambulante Einrichtungen erstattungsfähig zu machen.

Der Antrag wird noch im September in den Bundesrat eingebracht und setzt einen Landtagsbeschluss vom 16. Juli um.

Die Initiative zielt darauf ab, eine bundesgesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V zu schaffen, die sicherstellt, dass auch Einsätze ohne Krankenhaustransport finanziert werden können. Darüber hinaus fordert Brandenburg eine einheitliche Regelung für Fehlfahrten sowie die Anerkennung und Finanzierung von Notfalltransporten in ambulante Versorgungsstrukturen und telemedizinischen Leistungen.

Dies soll eine bedarfsgerechte Steuerung der Patienten im Rettungsdienst ermöglichen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rettungswagen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der genannten Personen im Artikel sind: Britta Müller.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Brandenburg, Ministerium für Gesundheit und Soziales, Brandenburger Kabinett, Bundesrat, Britta Müller, Sozialgesetzbuch V

Wann ist das Ereignis passiert?

16. Juli (Landtagsbeschluss) und September (Einbringung des Antrags in den Bundesrat).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Potsdam, Brandenburg

Worum geht es in einem Satz?

Die Brandenburgische Landesregierung fordert eine umfassende Reform der medizinischen Notfallversorgung, um Rettungsdiensteinsätze ohne Krankenhaustransport, sogenanntes Fehlfahrten, erstattungsfähig zu machen, und plant, einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einzubringen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Reform der medizinischen Notfallversorgung in Brandenburg ist die Notwendigkeit, Einsätze von Rettungsdiensten, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus transportiert werden, finanziell abzusichern. Dies soll durch eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V erreicht werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung im Rettungsdienst zu ermöglichen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Landesregierung von Brandenburg hat einen Entschließungsantrag im Bundesrat beschlossen, um eine Reform der medizinischen Notfallversorgung voranzutreiben, die die Erstattung von Rettungsdiensteinsätzen ohne Krankenhausaufenthalt und die Finanzierung von ambulanten Behandlungen umfasst. Gesundheitsministerin Britta Müller hebt die Dringlichkeit der Reform hervor, um eine bedarfsgerechte Patientensteuerung im Rettungsdienst zu gewährleisten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus erstattungsfähig machen, Transporte in ambulante Einrichtungen erstattungsfähig machen, eine bundesgesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V schaffen, eine einheitliche Regelung für Fehlfahrten fordern, Anerkennung und Finanzierung von Notfalltransporten in ambulante Versorgungsstrukturen fordern, Finanzierung von telemedizinischen Leistungen fordern, bedarfsgerechte Steuerung der Patienten im Rettungsdienst ermöglichen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Gesundheitsministerin Britta Müller betont, dass eine Reform dringend notwendig sei, um Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus sowie Transporte in ambulante Einrichtungen erstattungsfähig zu machen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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