Welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätung?

Über den Wolken ist die Freiheit bekanntlich grenzenlos, aber groß ist der Ärger, wenn der Flieger Verspätung hat oder sogar annulliert wird. Besonders für alle, die geschäftlich unterwegs sind, ist eine Verspätung immer ärgerlich, denn es werden Anschlussflüge verpasst und wichtige Termine können platzen. Wer auf dem Weg in die Ferien ist, strandet nicht selten am Flughafen, wenn die Maschine nicht wie geplant abhebt. Allerdings gibt es bei Verspätungen und Annullierungen Entschädigungen, ganz gleich, ob man beruflich oder privat mit dem Flieger unterwegs ist.

Die Pflichten der Airlines

Es ist mehr als ärgerlich, wenn Passagiere wegen einer Überbuchung zurückbleiben müssen. Nicht weniger ärgerlich ist es, wenn die den kompletten Flug einfach storniert. In beiden Fällen haben die Passagiere Anrecht auf Bargeld, und zwar zwischen 125 und 600 . Kommt es zu einem längeren Aufenthalt auf einem Flughafen, etwa bei der Verzögerung des Rückfluges, dann sind die Airlines dazu verpflichtet, sich um das Wohl ihrer Fluggäste zu kümmern, und zwar unentgeltlich. Ähnlich verhält es sich bei der Flugverspätung Erstattung. Geregelt wird das Ganze durch die Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2005.

Die Ausgleichszahlungen

Verzögert sich die Ankunft eines Fluges am Zielflughafen um mindestens drei Stunden, dann haben die Passagiere Anrecht auf eine Ausgleichszahlung. Sie sieht Folgendes vor:

  • 250 Euro bei 1500 Kilometern oder weniger.
  • 400 Euro bei mehr als 1500 und maximal 3500 Kilometern innerhalb der EU.
  • 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern.
  • 300 Euro bei einer maximalen Verspätung von vier Stunden.
  • 200 Euro bei einer Verspätung von höchstens drei Stunden.

Nicht zahlen muss die Fluggesellschaft, wenn sie entweder unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände nachweisen kann, wie etwa eine Reparatur am Flieger. Ausführliches zu diesem Thema gibt es auch bei „AirHelp“.

Die unterstützenden Leistungen

Falls sich der Flug um mindestens fünf Stunden verzögert, dann können die Passagiere Unterstützungsleistungen geltend machen. Müssen sie auf den Flug verzichten, dann bekommen sie den bereits gezahlten Betrag komplett ersetzt. Wurde die Strecke bereits teilweise zurückgelegt, dann gibt es einen kostenlosen Rückflug zum ursprünglichen Flughafen. Wer jedoch auf die Weiterreise verzichtet oder die abbricht, hat keinen Anspruch auf eine unterstützende Leistung.

Wann hat man keinen Anspruch?

Die Fluglinien müssen ihre Gäste über eine Annullierung rechtzeitig informieren, und zwar mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin. Die Passagiere bekommen ebenfalls keine Entschädigung, wenn sie von der Fluglinie sieben bis maximal 13 Tage vor dem Abflug informiert werden und man ihnen einen alternativen Flug angeboten hat. Wer als das Angebot einer anderen Beförderungsform zu einem frühestmöglichen oder zu seinem Wunschtermin ablehnt, hat ebenfalls kein auf eine Entschädigung.

Fazit

Da jede Fluggesellschaft die Regeln anders handhabt, ist es immer wichtig, sich vor dem Urlaub oder der Geschäftsreise genau zu informieren. So müssen die Fluglinien Getränke und Speisen am Flughafen unentgeltlich anbieten. Außerdem haben die Reisenden bei einer Verzögerung oder Annullierung ihres Fluges ein Anrecht auf zwei Anrufe sowie auf Mail und Telefax. Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, dann gibt es zudem eine Übernachtung im Hotel und den Transport zu diesem Hotel. Wem das alles nicht ausreicht, der kann auch zu einem Anwalt gehen und einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Bild: @ depositphotos.com / irinashatilova

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Ulrike Dietz

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