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Außenminister: Aufnahmepraxis von Afghanen bleibt nach Urteil
Bangalore/Berlin () – Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) erwartet keine Änderungen bei der Aufnahme von Afghanen im Rahmen des Ortskräfte- und anderer Programme durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte am Montag den Stopp der Aufnahmeverfahren durch die Bundesregierung und damit die Verweigerung von Visa für eine afghanische Familie durch das Auswärtige Amt im Frühsommer für rechtmäßig erklärt.
Wadephul sagte am Dienstag während seiner Indien-Reise in Bangalore dem Sender „Welt TV“ zu der Gerichtsentscheidung: „Wo wir eine Zusage gemacht haben, da müssen wir diese Zusage einhalten.“ Der Minister weiter: „Natürlich werden wir diese Zusage widerrufen, wenn es Gründe gibt, die gegen die Aufnahme von Personen sprechen, etwa weil die Identität falsch ist, etwa weil Sicherheitsgefährdungen von derartigen Personen ausgehen könnten.“ Solche Personen werde man „selbstverständlich nicht automatisch nach Deutschland aufnehmen“. Aber es gelte eben auch: „Wo Deutschland eine Zusage gemacht hat, da wird Deutschland dazu stehen.“
Das Gericht hatte in seinem unanfechtbaren Beschluss dargelegt, dass eine Erklärung der Aufnahmebereitschaft in der Vergangenheit „keinen Visumsanspruch“ begründe. Die Bundesregierung habe hier ein „weites Ermessen“. Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein gegenteiliges Verwaltungsgerichts-Urteil auf.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Johann Wadephul (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Johann Wadephul
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Auswärtiges Amt, Bundesregierung, Welt TV
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Montag und Dienstag statt, wobei der Montag auf einen Tag im Frühsommer verweist. Ein genaues Datum wird nicht erwähnt. Daher lautet die Antwort: Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte des beschriebenen Ereignisses sind: Bangalore, Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Bundesaußenminister Johann Wadephul sieht trotz der rechtlichen Bestätigung des Stopp der Aufnahmeverfahren für Afghanen durch das Oberverwaltungsgericht keine Änderung in der Zusage zur Aufnahme von Ortskräften, es sei denn, es gibt schwerwiegende Sicherheitsbedenken oder Identitätsfragen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist eine Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die den Stopp der Visa-Aufnahmeverfahren für afghanische Familien durch die Bundesregierung als rechtmäßig erklärte. Dies betrifft insbesondere die Verweigerung von Visa für bereits zugesagte Ortskräfte. Außenminister Johann Wadephul betont die Wichtigkeit, Zusagen gegenüber sicheren Personen einzuhalten, schränkt diese jedoch in Fällen möglicher Sicherheitsbedenken ein.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Reaktion von Bundesaußenminister Johann Wadephul auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war, dass er trotz des Urteils keine Änderungen bei der Aufnahme von Afghanen erwartet. Er betonte, dass Deutschland seine Zusagen einhalten wolle, jedoch Sicherheitsaspekte und Identitätsfragen beachtet werden müssten.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: keine Änderungen bei der Aufnahme von Afghanen im Rahmen von Programmen, Stopp der Aufnahmeverfahren durch die Bundesregierung, Verweigerung von Visa für eine afghanische Familie, Möglichkeit des Widerrufs von Zusagen bei Identitätsproblemen oder Sicherheitsgefährdungen, weitreichendes Ermessen der Bundesregierung bei der Visumsvergabe, keine Visumsansprüche aufgrund früherer Zusagen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesaußenminister Johann Wadephul zitiert. Er äußert, dass Deutschland Zusagen, die gemacht wurden, einhalten muss, betont jedoch, dass diese Zusagen widerrufen werden können, wenn es Gründe wie falsche Identitäten oder Sicherheitsbedenken gibt.
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