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Syrer mit Einreiseverbot am Frankfurter Flughafen abgeschoben
Frankfurt () – Die Bundespolizei hat am Frankfurter Flughafen einen syrischen Staatsangehörigen festgenommen. Die Beamten teilten am Freitag mit, dass sie den 45-Jährigen am späten Donnerstag bei seiner Ankunft aus Athen aufgriffen, nachdem ein Fahndungshinweis vorlag.
Die Ausländerbehörde Bielefeld hatte den Mann wegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots ausgeschrieben.
Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Paderborn ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Der Syrer war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt worden, die er samt Verfahrenskosten von 1.139,50 Euro beglich und so eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vermied.
Gegen den 45-Jährigen hat die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er entgegen des Verbots nach Deutschland einreiste.
Der Syrer wurde am 22. August nach Athen abgeschoben, wie die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main mitteilte.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel wird keine Person namentlich erwähnt, es werden lediglich allgemeine Bezeichnungen wie "syrischer Staatsangehöriger" oder "der 45-Jährige" verwendet. Daher gibt es keine vollständigen Namen von Personen, die ich zurückgeben kann.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Ausländerbehörde Bielefeld, Staatsanwaltschaft Paderborn, Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Freitag, dem 22. August, statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind: Frankfurt (am Flughafen), Athen, Bielefeld, Paderborn.
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Frankfurter Flughafen einen 45-jährigen Syrer festgenommen, der aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots und eines Vollstreckungshaftbefehls wegen Urkundenfälschung wieder nach Deutschland eingereist war.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Festnahme des syrischen Staatsangehörigen war ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot, das von der Ausländerbehörde Bielefeld ausgesprochen wurde. Zudem lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn gegen ihn vor, nachdem er wegen Urkundenfälschung verurteilt worden war. Er hatte das Verbot missachtet und war aus Athen nach Deutschland eingereist.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundespolizei einen syrischen Staatsangehörigen am Frankfurter Flughafen festgenommen hat, nachdem er trotz bestehendem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Deutschland zurückkehrte. Die Ausländerbehörde und die Staatsanwaltschaft, die bereits gegen ihn ermittelt hatten, reagierten darauf, indem sie ein Verfahren gegen ihn einleiteten.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Festnahme des Syrers, bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot, Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn, Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Geldstrafe von 1.050 Euro, Begleichung der Verfahrenskosten von 1.139,50 Euro, Ermittlungsverfahren der Bundespolizei, Abschiebung nach Athen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es werden lediglich Informationen über die Festnahme des syrischen Staatsangehörigen und die Hintergründe der rechtlichen Probleme gegeben.
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