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Union will Gesetz zur Überwachung von Tatverdächtigen
Berlin () – Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum besseren Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen. „Wer in Strafverfahren aussagt oder entscheidet, verdient den bestmöglichen Schutz – gerade im Umfeld organisierter Kriminalität“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl, der „Welt am Sonntag“. Die Union sei offen dafür, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.
Konkret geht es um einen Vorschlag des Landes Berlin, der im vergangenen Jahr als Bundesratsinitiative eingebracht worden war. Der Entwurf sah vor, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche gegen Zeugen, Richter und andere Verfahrensbeteiligte als besonders schweren Fall der Nötigung zu definieren. Außerdem sollten Ermittler in solchen Fällen die Möglichkeit erhalten, Telekommunikations- und Standortdaten von Tatverdächtigen zu erheben. Der Antrag passierte die Ausschüsse, wurde aber vor der Abstimmung im Bundesratsplenum zurückgezogen, da sich keine Mehrheit abzeichnete – insbesondere wegen des Widerstands aus Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung.
Die Unionsfraktion will den Berliner Vorschlag nun im Bundestag aufgreifen, könnte aber am Koalitionspartner scheitern. Denn die SPD lehnt die angedachte Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ab. „Eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung oder Verkehrsdatenabfragen ist aus unserer Sicht nicht tragbar“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. „Wer jetzt reflexhaft nach mehr Überwachung ruft, verkennt die eigentlichen Herausforderungen.“ Man brauche vor allem eine bessere Ausstattung der Justiz sowie einen gestärkten Zeugenschutz. Für eine sachliche Debatte sei die SPD offen.
Auch die Grünen lehnen den Vorschlag ab. „Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich offensichtlich um reine Law-and-Order-Symbolpolitik“, sagte Lena Gumnior, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss. Die CDU liefere keine belastbaren Belege für eine Zunahme entsprechender Straftaten. Bestehende Vorschriften reichten aus, um Bedrohungen zu ahnden.
Nach Angaben der Länder ist die Bedrohungslage schwer messbar. Eine bundesweite Statistik existiert nicht. Niedersachsen registrierte im Jahr 2024 insgesamt 156 Beleidigungen, 54 Bedrohungen und neun tätliche Angriffe gegen Justizbedienstete. Baden-Württemberg zählte 195 sicherheitsrelevante Vorkommnisse. Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten von zunehmenden Einschüchterungen in der Justiz. Rheinland-Pfalz verweist auf geringe Fallzahlen, Nordrhein-Westfalen erhebt entsprechende Daten erst seit April 2024.
Bayern unterstützt die Berliner Gesetzesinitiative ausdrücklich und verweist auf einen deutlichen Anstieg gemeldeter Vorfälle: Zwischen Juli 2022 und Juni 2023 wurden im Geschäftsbereich Justiz 541 Gewaltvorkommnisse registriert, nach 304 Fällen im Jahr 2020.
Ob es zu einer neuen Gesetzesinitiative im Bundestag kommt, ist jedoch unklar. „Wir sind offen dafür, gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Berliner Vorschläge im Bundestag aufzugreifen und in eine eigene Gesetzesinitiative zu überführen“, sagte CSU-Politikerin Hierl. Eine Zustimmung der Länder wäre in diesem Fall nicht erforderlich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Susanne Hierl (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:
Susanne Hierl, Carmen Wegge, Lena Gumnior
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:
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Worum geht es in einem Satz?
Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen, inspiriert von einem gescheiterten Berliner Vorschlag, stößt jedoch auf Widerstand von SPD und Grünen, die eine Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ablehnen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Forderung der Unionsfraktion nach einer Gesetzesverschärfung ist ein gemeinsamer Vorschlag des Landes Berlin, der Bedrohungen und Einschüchterungen von Verfahrensbeteiligten in Strafverfahren, insbesondere im Kontext organisierter Kriminalität, als besonders schwere Fälle der Nötigung definieren möchte. Der ursprüngliche Antrag wurde jedoch aufgrund fehlender Mehrheiten im Bundesrat zurückgezogen. Die Union versucht nun, diesen Vorschlag im Bundestag wieder aufzugreifen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Unionsfraktion fordert eine Gesetzesverschärfung zum Schutz von Verfahrensbeteiligten, stößt jedoch auf Widerstand der SPD und Grünen, die eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen ablehnen und stattdessen bessere Ressourcen für die Justiz sowie verstärkten Zeugenschutz einfordern. Während Bayern die Berliner Initiative unterstützt, bleibt unklar, ob es im Bundestag zu einer neuen Gesetzesinitiative kommen wird.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Gesetzesverschärfung zum besseren Schutz von Verfahrensbeteiligten, Überwachung von Tatverdächtigen, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche werden als besonders schwerer Fall der Nötigung definiert, Möglichkeit zur Erhebung von Telekommunikations- und Standortdaten für Ermittler, Widerstand der SPD gegen die Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen, Ablehnung des Vorschlags durch die Grünen, Bedarf an besserer Ausstattung der Justiz und gestärktem Zeugenschutz, Unterstützung der Gesetzesinitiative durch Bayern, unklare Perspektive für eine neue Gesetzesinitiative im Bundestag.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Susanne Hierl, der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, zitiert. Sie sagt: „Wer in Strafverfahren aussagt oder entscheidet, verdient den bestmöglichen Schutz - gerade im Umfeld organisierter Kriminalität.“ Die Unionsfraktion ist offen dafür, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.
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