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OLG spricht Model nach Busen-Blitzer 3.000 Euro Entschädigung zu
Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer Klägerin 3.000 Euro Entschädigung wegen der Veröffentlichung eines Fotos mit unfreiwillig entblößter Brust zugesprochen. Das Gericht bestätigte damit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, wie das OLG am Donnerstag mitteilte.
Die Veröffentlichung erfolgte trotz des erklärten Willens der Frau, die als Model auf einer Frankfurter Modewoche tätig war.
Bei dem Vorfall war das Oberteil der Klägerin während eines Laufsteg-Auftritts verrutscht. Ein Fotograf hatte die Situation an einer Station festgehalten, wo die Models eine einstudierte Pose zeigen sollten.
Die Boulevard-Zeitung der Beklagten veröffentlichte das Foto später sowohl online als auch in Print, obwohl die Klägerin sich dagegen ausgesprochen hatte.
In der Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass die Klägerin zwar in anderen Zusammenhängen freizügige Fotos von sich veröffentlicht habe. Dennoch stehe es allein ihr zu, über die Darstellung ihrer Brust zu entscheiden.
Die Höhe der Entschädigung begründeten die Richter mit verschiedenen Faktoren, darunter die Auflagenstärke des Mediums und das grobe Verschulden der Beklagten.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: keine.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht Frankfurt, Boulevard-Zeitung, dts Nachrichtenagentur, Justicia
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Frankfurt am Main
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach einer Klägerin 3.000 Euro Entschädigung zu, weil ihre Brustfotec trotz ihres Widerspruchs während einer Modewoche unbefugt veröffentlicht wurde, was als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gewertet wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied zugunsten einer Klägerin, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung eines Fotos mit entblößter Brust 3.000 Euro Entschädigung erhielt. Der Hintergrund war ein Vorfall während einer Modewoche, bei dem ihr Oberteil verrutschte und ein Fotograf den Moment festhielt. Trotz ihres Widerspruchs veröffentlichte eine Boulevard-Zeitung das Bild, was als klare Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte angesehen wurde. Das Gericht betonte, dass es letztlich ihre Entscheidung sei, wie sie dargestellt werden möchte, unabhängig von bisherigen Aufnahmen. Die Summe der Entschädigung wurde durch die Schwere des Vergehens und die Reichweite des Mediums beeinflusst.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel berichtet, dass das Oberlandesgericht Frankfurt einer Klägerin für die unzulässige Veröffentlichung eines Fotos, auf dem sie unfreiwillig entblößt zu sehen ist, eine Entschädigung von 3.000 Euro zugesprochen hat. Die Medien haben in diesem Fall offenbar wenig Sensibilität gezeigt, da sie das Bild trotz des Widerspruchs der Klägerin veröffentlichten, was die öffentliche Diskussion über den Schutz persönlicher Rechte und die Verantwortung der Medien neu anheizt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen des Urteils sind vielfältig: finanzielle Entschädigung von 3.000 Euro, Bestätigung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung, öffentliche Wahrnehmung des Vorfalls, verstärkte Sensibilisierung für die Rechte von Models, Auswirkungen auf die Presseberichterstattung, mögliche rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung ähnlicher Inhalte, und eine klare Botschaft zur Eigenverantwortung in der Darstellung von Personen in Medien.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird die Stellungnahme des Oberlandesgerichts Frankfurt zitiert, das die Persönlichkeitsrechtsverletzung der Klägerin bestätigt und betont, dass sie das Recht hat, über die Darstellung ihrer Brust allein zu entscheiden, auch wenn sie in anderen Kontexten freizügige Fotos veröffentlicht hat.
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