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68-Jähriger wegen Kadertätigkeit für die PKK verurteilt
Stuttgart () – Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat einen 68-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dies teilte das Gericht mit.
Zudem wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Senat stellte fest, dass der Angeklagte als hauptamtlicher Kader der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) in Deutschland tätig gewesen sei. Die PKK strebt einen staatsähnlichen „konföderalen“ Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an und verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Anschläge auf türkische Polizisten und Soldaten verüben.
Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und wird von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuft.
Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts von August 2015 bis Juni 2016 Leiter des PKK-Gebiets „Heilbronn“ und anschließend bis Juni 2017 Leiter des PKK-Gebiets „Pforzheim“. In dieser Funktion soll er an der Organisation von Propagandaveranstaltungen beteiligt gewesen sein und sich um die Anmietung von Veranstaltungsräumen sowie die Anreise und Unterbringung von Teilnehmern gekümmert haben, hieß es.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da dem Angeklagten und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offensteht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt. Stattdessen wird lediglich auf einen 68-jährigen türkischen Staatsangehörigen als Angeklagten verwiesen, ohne spezifische Namen zu nennen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht Stuttgart, PKK, Europäische Union, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Bundesgerichtshof.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Stuttgart, Heilbronn, Pforzheim
Worum geht es in einem Satz?
Ein 68-jähriger türkischer Staatsbürger wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, da er als führendes Mitglied der als terroristisch eingestuften PKK in Deutschland aktiv war, während die Fortdauer seiner Untersuchungshaft angeordnet wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Beteiligung des Angeklagten an der terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) in Deutschland. Die PKK strebt einen separatistischen Verband für kurdische Gebiete an und wird von der EU als terroristisch eingestuft. Der Angeklagte war aktiv in die Organisation von Propagandaveranstaltungen und die Mobilisierung von Unterstützern involviert.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart einen 68-jährigen Mann wegen seiner Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung PKK zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision möglich ist; dies könnte eine Diskussion in den Medien und unter der Öffentlichkeit nach sich ziehen, insbesondere in Bezug auf die PKK und deren Verbot in Deutschland.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, Fortdauer der Untersuchungshaft, gerichtliche Feststellung der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbot der PKK in Deutschland, Einstufung der PKK als terroristische Vereinigung durch die EU, Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es werden lediglich die Entscheidungen und Feststellungen des Oberlandesgerichts Stuttgart sowie Informationen über den Angeklagten und die PKK wiedergegeben.
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