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Ex-Verfassungsrichter übt scharfe Kritik an Schuldenbremsenreform
Karlsruhe () – Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse für verfassungswidrig. „Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht“, sagte Huber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). „Hätte die Regelung Bestand, wäre sie ein Staatsstreich.“
Huber sieht die Verfassungsautonomie der Länder verletzt. Bisher habe das Grundgesetz die Verschuldungsmöglichkeiten der Länder begrenzt und damit auch ihre Verfassungsautonomie, sagte er. Diese Begrenzungen könne man erweitern oder streichen. Dann seien die Landesverfassungsgeber frei, ob und inwieweit sie von dieser Freiheit Gebrauch machen.
Jetzt wolle der Bund aber die Schuldenbremse der Landesverfassungen außer Kraft setzen. Dadurch mache er die Länder zu „Provinzen“, fürchtet der ehemalige Verfassungsrichter. Die Länder hätten jedoch „Staatsqualität“. „Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern Selbstverwaltungskörperschaften“, argumentierte Huber.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) |
Karlsruhe: Eine Stadt mit rechtlicher Bedeutung
Karlsruhe ist nicht nur für seine malerische Lage am Rheinufer bekannt, sondern auch als Zentrum des deutschen Rechts. Hier befindet sich das Bundesverfassungsgericht, das eine zentrale Rolle in der Wahrung der Verfassung spielt. Die Stadt wurde im Jahr 1715 gegründet und besticht durch ihre fächerförmige Stadtplanung. Zudem beherbergt Karlsruhe bedeutende Bildungseinrichtungen wie das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Die Kombination aus Geschichte, Kultur und Rechtsprechung macht Karlsruhe zu einem einzigartigen Ort in Deutschland.
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