Haustiere bestatten: Garten, Tierfriedhof oder Einäscherung?

Haustiere bestatten: Garten, Tierfriedhof oder Einäscherung?

Wenn ein stirbt, müssen seine Halter neben dem Abschied auch die Bestattung organisieren. In kommen dafür etwa ein Tierfriedhof oder ein zugelassenes Tierkrematorium infrage. Eine Beerdigung im eigenen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Größe des Tieres allein entscheidet darüber nicht.

Darf ich mein Haustier im Garten bestatten?

§ 27 Absatz 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung erlaubt das Vergraben einzelner Heimtiere auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände unter bestimmten Bedingungen:

  • Das Gelände darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.
  • Die Grabstelle darf sich nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege oder Plätze befinden.
  • Der Tierkörper muss von einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sein.

Die 50 Zentimeter beziehen sich auf die Erdschicht über dem Tierkörper. Ein insgesamt nur 50 Zentimeter tiefes Loch reicht daher nicht aus. Weitere wasserrechtliche Vorschriften bleiben zu beachten. Einen allgemeinen Abstand von ein oder zwei Metern zur Nachbargrenze nennt diese Vorschrift nicht.

Frage vor der Bestattung beim örtlichen Veterinäramt nach, wenn du die Eignung des Grundstücks nicht sicher beurteilen kannst. Bei einem gemieteten oder gepachteten Garten solltest du sowohl die Zustimmung des Eigentümers als auch die rechtliche Zulässigkeit mit der Behörde klären. Eine private Erlaubnis ersetzt keine behördlichen Anforderungen.

Was tun, wenn der eigene Garten nicht infrage kommt?

Ein öffentlicher Park ist kein Ersatz für eine zulässige Grabstelle. Die Berliner Verbraucherschutzverwaltung erläutert die Möglichkeiten nach dem Tod eines Haustiers: Neben Tierfriedhof und zugelassenem Tierkrematorium können Tierarztpraxen oder zuständige Beseitigungsbetriebe Ansprechpartner sein. Welche Annahme- und Abholmöglichkeiten es vor Ort gibt, erfährst du beim Veterinäramt oder deiner Tierarztpraxis.

Rufe möglichst vor dem Transport an. Kläre, wann das Tier übernommen werden kann, wie es bis dahin aufbewahrt werden soll und ob eine Abholung möglich ist. Falls eine ansteckende Erkrankung bekannt ist oder vermutet wird, teile das der Praxis beziehungsweise Behörde gleich mit.

Tierfriedhof oder Einäscherung: Was sollte ich fragen?

Für hilft es, zuerst den gewünschten Ort der Erinnerung festzulegen. Möchtest du ein Grab besuchen können oder kommt eine Einäscherung infrage? Bitte den jeweiligen Anbieter um eine verständliche Beschreibung des Ablaufs.

  • Tierfriedhof: Wie lange besteht das Nutzungsrecht am Grab? Wer übernimmt die ? Welche Vorgaben gelten für Grabzeichen und Bepflanzung?
  • Krematorium: Welche Einäscherungsarten werden angeboten? Bei welcher Option erhältst du die Asche deines Tieres zurück, und wie wird die Zuordnung sichergestellt?
  • Organisation: Sind Abholung, Aufbewahrung und ein persönlicher Abschied möglich? Welche Leistungen musst du gesondert vereinbaren?

Welche Kosten entstehen bei einer Tierbestattung?

Eine pauschale Summe ist ohne konkretes Angebot wenig hilfreich. Lass dir den Gesamtpreis für die gewählte Leistung nennen und frage nach möglichen Zusatzkosten. Ein günstiger Grundpreis ist nicht mit einem Angebot vergleichbar, das bereits Abholung, Urne oder Grabnutzung umfasst.

Notiere bei zwei Angeboten dieselben Punkte: Übernahme des Tieres, Bestattungsart, Behältnis beziehungsweise Urne, Grabkosten und spätere laufende Kosten. So kannst du in Ruhe entscheiden, welche Lösung zu deinen Wünschen und deinem Budget passt.

Bild: @ depositphotos.com / almana4327

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Häufige Fragen

Darf ich mein Haustier im eigenen Garten bestatten?

Ja, das Vergraben einzelner Heimtiere ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Entscheidend sind u. a. Lage des Geländes, Abstand zu Wegen/Plätzen und die ausreichende Erdüberdeckung.

Welche Bedingungen gelten für die Grabstelle im Garten?

Das Gelände darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und die Grabstelle darf sich nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege oder Plätze befinden. Außerdem muss der Tierkörper von einer ausreichend starken Erdschicht bedeckt sein.

Reicht ein 50 Zentimeter tiefes Grab?

Nein, die 50 Zentimeter beziehen sich auf die Erdschicht über dem Tierkörper. Ein insgesamt nur 50 Zentimeter tiefes Loch reicht daher nicht aus.

Was muss ich bei gemietetem oder gepachtetem Garten beachten?

Hole die Zustimmung des Eigentümers ein und kläre mit dem zuständigen Veterinäramt, ob eine Bestattung auf dem Grundstück zulässig ist. Die Zustimmung des Eigentümers allein ersetzt die rechtlichen Voraussetzungen nicht.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich die Eignung des Grundstücks nicht sicher beurteilen kann?

Frag vor der Bestattung beim örtlichen Veterinäramt nach, wenn du unsicher bist. So klärst du die Zulässigkeit für dein konkretes Grundstück.

Was ist, wenn der eigene Garten nicht infrage kommt?

Dann kommen in der Regel ein Tierfriedhof oder ein zugelassenes Tierkrematorium infrage. Tierarztpraxen oder zuständige Beseitigungsbetriebe können ebenfalls Ansprechpartner sein.

Kann ich mein Haustier stattdessen in einem öffentlichen Park bestatten?

Nein, ein öffentlicher Park ist kein Ersatz für eine zulässige Grabstelle. Für eine Bestattung gelten klare rechtliche Vorgaben.

Welche Fragen sollte ich beim Tierfriedhof stellen?

Klär, wie lange das Nutzungsrecht am Grab besteht, wer die Pflege übernimmt und welche Vorgaben es für Grabzeichen und Bepflanzung gibt. So vermeidest du spätere Überraschungen.

Welche Fragen sollte ich beim Tierkrematorium stellen?

Frag nach den angebotenen Einäscherungsarten und ob du die Asche deines Tieres zurückerhältst. Wichtig ist auch, wie die Zuordnung sichergestellt wird.

Welche Kosten und Leistungen sollte ich vorab abklären?

Lass dir den Gesamtpreis für die gewünschte Leistung nennen und frage nach möglichen Zusatzkosten. Vergleiche Angebote anhand gleicher Punkte wie Übernahme, Bestattungsart, Urne/Behältnis, Grabkosten sowie spätere laufende Kosten.

Ulrike Dietz