Fahrtenschreiber – Sicherheit für Berufskraftfahrer

Fahrtenschreiber – Sicherheit für Berufskraftfahrer

Seit es Möglichkeiten gibt, Menschen oder Güter mit Fahrtzeugen zu transportieren, solange gibt es auch Fahrtenschreiber. In kam der erste „Tachograf“ bereits 1835 in der Eisenbahn zum Einsatz und sollte den Bahnbetrieb sicherer machen. Bis heute gibt es viele unterschiedliche Einsatzbereiche und aus dem „Tachograf“ wurde der bekannte Fahrtenschreiber. Aber was ist das eigentlich? Einfach ausgedrückt, zeigt ein Fahrtenschreiber die Ruhe- sowie die Lenkzeiten eines Fahrzeugs an und dokumentiert sie. Es ist eine Form des Fahrtenbuchs in moderner Form, das sowohl die zurückgelegten Kilometer als auch die jeweilige Geschwindigkeit erfasst.

Der Fahrtenschreiber ist Pflicht

Bei allen Fahrten, ob im Güter- oder im Personenverkehr, sind Fahrtenschreiber gesetzlich vorgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine analoge oder eine digitale Form handelt. Jeder Wagen, der mehr als 3,5 Tonnen hat, aber auch ein Bus, der mehr als acht Menschen transportieren kann, muss einen Fahrtenschreiber haben. Das Gleiche gilt für einen PKW mit Anhänger, die zusammen mehr als 3,5 Tonnen wiegen und gewerblich genutzt werden. Das klassische Fahrtenbuch wurde mittlerweile durch eine Fahrerkarte ersetzt, die die Form einer Scheckkarte oder eines Personalausweises hat und vor Antritt der Fahrt in ein Lesegerät gesteckt wird.

Die passende Software

In der heutigen Zeit wird das Archiv für den Fahrtenschreiber online geführt. Die Fahrerkarte automatisch auszulesen ist heute ohne großen Aufwand möglich, denn Ruhezeiten, Pausen und Fahrzeiten sind perfekt archiviert. So ist eine genaue Analyse der gefahrenen Stunden problemlos möglich. Fahrer und auch Arbeitgeber haben zu jeder Zeit Zugriff auf alle relevanten , und zwar ohne langwieriges, manuelles Auslesen. So kann man sofort erkennen, ob ein Bußgeld fällig wird oder nicht. Der Fahrer selbst muss die Karte nicht auslesen, dies kann auch vom Standort der Spedition aus erledigt werden, beispielsweise durch den Leiter des Fuhrparks.

Wann drohen Bußgelder?

Vor allem auf den Autobahnen gibt es regelmäßige Kontrollen der LKWs. Bei einer solchen Kontrolle spielt die Fahrerkarte eine wichtige Rolle. Falls der Fahrer versäumt hat, seine Karte einzustecken, oder sie vielleicht ganz vergessen hat, dann wird ein Bußgeld fällig, das in der Regel zwischen 30 und 250 Euro liegt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, sie gelten für die Feuerwehr, den Katastrophenschutz und die Polizei. Bei Testfahrten ist die Fahrerkarte keine Pflicht, ebenso wenig wie für Fahrzeuge, die maximal 40 km/h fahren können. Für alle anderen gilt jedoch: Den Fahrtenschreiber vor Beginn der Fahrt aktivieren, sonst wird es teuer.

Auslesepflichten nicht vergessen

Neben der korrekten Nutzung des Fahrtenschreibers während der Fahrt besteht auch eine Pflicht zur regelmäßigen Archivierung der Daten. Die im Kontrollgerät gespeicherten Daten müssen laut deutscher Vorschrift spätestens alle 90 Tage ausgelesen werden, während die Daten auf der Fahrerkarte sogar alle 28 Tage heruntergeladen und gesichert werden müssen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder: Für den Fahrer selbst können bis zu 750 Euro fällig werden, während der Arbeitgeber bei fehlenden Archivdaten sogar mit bis zu 1.000 Euro pro Verstoß und angefangenem 24-Stunden-Zeitraum rechnen muss. Diese Regelung unterstreicht, dass die Verantwortung für lückenlose Dokumentation nicht allein beim Fahrer liegt, sondern auch den Fuhrparkleiter oder das Speditionsunternehmen in die Pflicht nimmt.

Seit dem 15. Juni 2019 werden zudem nur noch sogenannte Smart-Tachographen der zweiten Generation verbaut. Diese erleichtern das Auslesen erheblich, etwa über einen USB-ähnlichen Downloadkey, ein Chipkartenlesegerät oder ein mobiles Downloadterminal. Dadurch lassen sich Lenk- und Ruhezeiten nicht nur schneller kontrollieren, sondern auch präventiv auswerten, sodass drohende Verstöße frühzeitig erkannt und vermieden werden können – ein klarer Vorteil sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Haftungsvermeidung des Unternehmens.

Fazit

Noch vor wenigen Jahren war der Fahrtenschreiber eine Scheibe aus , die durch ein passendes Gerät beschrieben wurde. Auf der Scheibe konnte man die Lenk- sowie die Ruhezeiten der Fahrer genau ablesen und eine Umdrehung der Scheibe stellte dabei einen Zeitraum von 24 Stunden dar. Heute ist das Ganze deutlich einfacher geworden, denn die digitalen arbeiten mit einer speziellen Software, die das Gerät in regelmäßigen Abständen auf mögliche untersucht. Alle Daten werden auf dem Gerät gespeichert, und für 365 Tage, also für ein Jahr archiviert. Die relevanten Daten auf der Fahrerkarte hingegen werden nur für die Dauer von 28 Tagen hinterlegt.

Bild: @ depositphotos.com / Scharfsinn

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Ulrike Dietz

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