Politik in Berlin: Schutzlücken schließen
Berlin () – Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, sieht mit Blick auf bestehende Schutzlücken „auf allen Ebenen“ politischen Handlungsbedarf.
Auf der Bundesebene könnten nicht alle Regelungen getroffen werden, sagte sie am Dienstag der . Wenn es beispielsweise in elf Bundesländern im Bereich der Schule verpflichtende Regelungen zu Schutzkonzepten gebe, „dann fehlen eben fünf“. In diesen Ländern müsse entsprechend die Verpflichtung aufgebaut werden.
Aber insgesamt fehle ihr in den Ländern für Schutzkonzepte tatsächlich die „Qualitätssicherung“, so Claus. „Ansonsten ist es einfach ein stumpfes Schwert.“ Es gebe Lücken, die bundespolitisch gesetzgeberisch seien, vor allem beim Familienrecht und beim Strafrecht.
Darüber hinaus gebe es aber auch Finanzierungslücken, „die sich in alle möglichen Bereiche deklinieren lassen“. Zum Beispiel würden spezialisierte Fachberatungen, vor Ort nicht ausreichend sicher finanziert und für viele Kommunen seien das weiter freiwillige Leistungen. Mit Blick auf die Lage in den Kommunen falle das dann weg.
„Wir haben aber auch Entscheidungen, die schlicht nicht getroffen werden, die auf der Hand liegen“, so die Bundesbeauftragte weiter. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum es nicht in jedem Lehramtsstudium verpflichtend ist, dass man sich auch mit Kinderschutz beschäftigt, weil jedes Kind, das Missbrauch erfährt, geht in die Schule.“ Nötig seien nicht nur im Netz Beratungsstellen irgendwo anonym, sondern es müsse eine Ansprechbarkeit vor Ort geben.
„Das heißt, wir haben Finanzierungslücken und Strukturlücken und deswegen adressieren wir Kommunen, Bund und Länder und wir haben auch in Teilen die europäische Ebene“, so Claus. „Wir müssen ressortübergreifend handeln und dann bin ich bei der Stelle, wo ich sage, wir brauchen ein politisches Mandat zu diesem Handeln in jedem Bundesland. Aus meiner Sicht übrigens auch in jedem europäischen Mitgliedstaat.“
Claus hatte zuvor den ersten Bericht ihres Amtes an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Dieser benennt 15 politische Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen. Unter anderem werden Bund, Länder und EU darin dazu aufgefordert, die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom September 2026 umzusetzen und zu finanzieren.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Kerstin Claus am 13.10.2026
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Kerstin Claus, Julia Klöckner
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, dts Nachrichtenagentur, Bundesregierung, Bundesebene, Bundesländer, Schule, Familienrecht, Strafrecht, spezialisierte Fachberatungen, Kommunen, Bund, Länder, EU, europäische Ebene, Bundesland, europäische Mitgliedstaaten, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundestag, Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, September 2026, Lehramtsstudium.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Dienstag, 13.10.2026 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Kerstin Claus (UBSKM) fordert mit Blick auf Schutzlücken „auf allen Ebenen“ politischen Handlungsbedarf, weil sowohl fehlende bzw. unterschiedlich umgesetzte Regelungen (z. B. bei Schutzkonzepten in den Ländern) als auch Finanzierungs-, Struktur- und Gesetzeslücken bestehen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Bestehende Schutzlücken auf allen Ebenen
- Unzureichende Qualitätssicherung für Schutzkonzepte in den Ländern
- Fehlende bzw. nicht vollständig umgesetzte verpflichtende Regelungen zu Schutzkonzepten in allen Bundesländern
- Gesetzgeberische Lücken vor allem im Familienrecht und im Strafrecht
- Finanzierungslücken bei spezialisierten Fachberatungen und deren freiwillige kommunale Leistungen
- Entscheidungen, die schlicht nicht getroffen werden, obwohl sie naheliegen
- Fehlende verpflichtende Auseinandersetzung mit Kinderschutz in jedem Lehramtsstudium
- Fehlende Ansprechbarkeit vor Ort für Beratungsangebote
- Erforderlich werdendes ressortübergreifendes politisches Mandat für Handeln in jedem Bundesland und europäischen Mitgliedstaat
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Politik sieht Claus auf allen Ebenen Handlungsbedarf wegen Schutzlücken
- Fehlende bzw. unzureichende Qualitätssicherung für Schutzkonzepte in den Ländern
- Lücken auch bundespolitisch vor allem im Familienrecht und Strafrecht
- Finanzierungslücken bei spezialisierten Fachberatungen und freiwilligen Kommunalleistungen
- Entscheidungen würden teils nicht getroffen, etwa verpflichtende Beschäftigung mit Kinderschutz im Lehramtsstudium
- Forderung nach ressortübergreifendem Handeln und politischem Mandat in jedem Bundesland sowie auch in jedem EU-Mitgliedstaat
- Übergabe eines Berichts mit 15 politischen Handlungsbedarfen an die Bundestagspräsidentin
- Bund, Länder und EU sollen Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom September 2026 umsetzen und finanzieren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Erhöhter politischer Handlungsbedarf auf Bundesebene, Länderebene und kommunaler Ebene aufgrund bestehender Schutzlücken
- Unvollständige Regelungen in einzelnen Bundesländern, insbesondere im Schulbereich bei verpflichtenden Schutzkonzepten
- Fehlende Qualitätssicherung bei Schutzkonzepten, wodurch diese als nicht wirksam angesehen werden
- Gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf vor allem im Familienrecht und im Strafrecht
- Finanzierungslücken bei spezialisierten Fachberatungen, die vor Ort nicht ausreichend gesichert sind und teils nur als freiwillige kommunale Leistungen existieren
- Wegfall bzw. Nichtverfügbarkeit von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Kommunen
- Unterlassene Entscheidungen, die als notwendig erachtet werden, etwa verpflichtende Inhalte zum Kinderschutz in jedem Lehramtsstudium
- Nicht ausreichende Ansprechbarkeit vor Ort, sodass Betroffene nicht zuverlässig Unterstützung erhalten können
- Erforderlichkeit ressortübergreifenden Handelns sowie eines politischen Mandats in jedem Bundesland und auch in jedem europäischen Mitgliedstaat
- Umsetzungs- und Finanzierungsbedarf für Empfehlungen der Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vom September 2026
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Kerstin Claus (UBSKM) wird im Artikel zitiert.
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