Ökonomen für Ende von Erbschaftsteuer-Privilegien

Ökonomen für Ende von Erbschaftsteuer-Privilegien

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Wirtschaft in Berlin

Berlin () – Vor der Verhandlung über die Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht haben Ökonomen umfassende Änderungen an der Steuer gefordert.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält bestehende Sonderregeln im Erbschaftsteuerrecht für nicht mehr zeitgemäß. Bei der Erbschaftsteuer sollten alle Ausnahmen, insbesondere für große Vermögen, abgeschafft werden und Zahlungen so gestundet werden können, dass eine Substanzbesteuerung verhindert wird, sagte er der „Welt am Sonntag“.

Fratzscher will Vermögen insgesamt stärker für die Einnahmen des Staates heranziehen. Vermögen und Kapitaleinkommen sollten möglichst breit, mit wenigen Ausnahmen und moderaten Sätzen besteuert werden, sagte er. besteuere ungewöhnlich stark und Vermögen ungewöhnlich schwach.

„Eine Reform sollte die Steuersätze deutlich senken, Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte abschaffen sowie Stundungsregeln vorsehen“, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest der „Welt am Sonntag“. Die von Unternehmerverbänden geäußerte Sorge vor einem zu starken Eingriff in die Substanz von Betrieben hält Fuest für übertrieben. Eine Steuer mit niedrigem Satz im Bereich von 10 Prozent, kombiniert mit großzügigen Stundungsregelungen, sei tragbar, sagte er.

Selbstgenutzte Immobilien will Fuest genauso besteuern wie vermietete. Meistens erbten die heute im Alter von 50 bis 60 Jahren, da habe die Immobilie der nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher, sagte er. Eine Steuerfreiheit sei nur noch beim Ehepartner zu begründen, der bislang schon in der Immobilie wohne.

Fuest sieht das Grundproblem des aktuellen Erbschaftsteuerrechts mit seinen Sonderregeln in der ungleichen Lastenverteilung. Derzeit würden vor allem mittelgroße Erbschaften mit der Erbschaftsteuer belastet, während viele große Erbschaften in der Form von Betriebsvermögen nicht oder nur geringfügig belastet würden, sagte er.

Ab Montag soll vor dem Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer verhandelt werden. Es geht unter anderem darum, ob Firmenerben übermäßig bevorteilt werden.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Marcel Fratzscher (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Marcel Fratzscher, Clemens Fuest

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Bundesverfassungsgericht, Ifo-Institut, Unternehmerverbände, Deutschland

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: Ab Montag (vor dem Beginn der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer; ein konkretes Kalenderdatum wird im Text nicht genannt).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe)

Worum geht es in einem Satz?

Ökonomen wie Marcel Fratzscher (DIW) und Clemens Fuest (ifo) fordern vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer eine grundlegende Reform mit breiterer Besteuerung von Vermögen und geringeren Sonderregeln (u. a. für Betriebsvermögen und Immobilien) sowie mit Stundungsoptionen, um eine Substanzbesteuerung zu vermeiden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Vor der Verhandlung über die Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Ökonomen fordern umfassende Änderungen am Erbschaftsteuerrecht
  • Kritik an nicht mehr zeitgemäßen Sonderregeln, insbesondere für große Vermögen
  • Streit darüber, ob Firmenerben übermäßig bevorteilt werden

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • DIW-Präsident Marcel Fratzscher kritisiert bestehende Sonderregeln im Erbschaftsteuerrecht als nicht mehr zeitgemäß
  • Ökonomen fordern Reformen wie Abschaffung von Ausnahmen für große Vermögen und Stundungsregeln, um Substanzbesteuerung zu verhindern
  • Ifo-Präsident Clemens Fuest fordert deutliche Senkung der Steuersätze, Abschaffung von Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien sowie Stundungsregeln
  • Unternehmerverbände äußern laut Fuest die Sorge vor zu starkem Eingriff in die Substanz von Betrieben
  • Fuest hält diese Sorge für übertrieben
  • Über den weiteren Umgang von Politik, Öffentlichkeit oder Medien mit den Forderungen wird im Artikel nicht berichtet

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Abbau der Sonderregeln im Erbschaftsteuerrecht
  • Abschaffung von Ausnahmen insbesondere für große Vermögen
  • Einführung von Stundungsregeln zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung
  • Breitere Besteuerung von Vermögen und Kapitaleinkommen mit wenigen Ausnahmen
  • Senkung der Steuersätze
  • Abschaffung von Ausnahmen für Betriebsvermögen
  • Gleichbehandlung selbst genutzter und vermieteter Immobilien in der Besteuerung
  • Begrenzung von Steuerbefreiungen im Wesentlichen auf den Ehepartner
  • Verbesserung der Lastenverteilung durch gleichmäßigere Belastung unterschiedlicher Erbschaften

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja: Marcel Fratzscher (DIW) und Ifo-Präsident Clemens Fuest werden mit Aussagen zur Erbschaftsteuer zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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