AfD-Verfassungsverständnis in Berlin
Berlin () – Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat in einer Studie ermitteln lassen, wie vereinbar das Demokratieverständnis der AfD mit den Prinzipien des Grundgesetzes ist. „Unsere Studie zeigt, dass es innerhalb der AfD Vorstellungen gibt, die sich gegen die zentralen Prinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung wenden“, sagte die Stiftungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer der „Süddeutschen Zeitung“.
Die noch unveröffentlichte Studie, über die die Zeitung berichtet, kommt zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass die AfD einen Mehrheitsabsolutismus propagiere. Der Mehrheitswille werde „als unbegrenzt dargestellt, verfassungsrechtliche Schranken in Form von unabhängigen, repräsentativen Institutionen und die Grundrechte werden relativiert“, heißt es in der KAS-Studie. Demokratie im Sinne des Grundgesetzes bedeute aber „gerade nicht die uneingeschränkte Herrschaft der Mehrheit, sondern sie verbindet Mehrheitsentscheidungen mit Menschenwürde und Minderheitenschutz, Grundrechten und rechtsstaatlichen Grenzen“, sagte Kramp-Karrenbauer. Sie war von 2018 bis 2021 CDU-Bundesvorsitzende und damit Nachfolgerin Angela Merkels in diesem Amt.
Die Studie sieht bei der AfD auch einen Verstoß gegen den Staatsbürgerbegriff des Grundgesetzes: „In den Verlautbarungen der AfD kommt ein ethnisches, abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck“, heißt es in der Analyse. Das schließe bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter Teilhabe aus und verstoße damit gegen die Verfassung.
Ein Problem sei außerdem die „Delegitimierung von Gewaltenteilung, Institutionen und Medien“ durch die AfD. Von der Partei werde das Bundesverfassungsgericht als politisch voreingenommen dargestellt, staatliche Institutionen oder Parteien würden als Teil eines „Kartells“ klassifiziert und vor allem öffentlich-rechtliche Medien als „Systemmedien“ bezeichnet, heißt es in der Studie weiter. Kritik sei demokratisch legitim. Werde jedoch die Legitimität der Institution selbst bestritten, könne eine solche systematische Delegitimierung unabhängiger Institutionen auch die Gewaltenteilung infrage stellen. Auch mit der Religionsfreiheit sei es bei der AfD nicht weit her, heißt es in der Analyse.
Für die Adenauer-Stiftung ist das Ergebnis deshalb klar: „Die AfD wendet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und verhält sich verfassungsfeindlich“, heißt es in der Studie, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD gingen über bloße Kritik an den Verfassungsgrundsätzen hinaus, sie seien „mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Verfassungsgrundsätze verbunden“.
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Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Annegret Kramp-Karrenbauer, Angela Merkel
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), AfD, Grundgesetz, CDU, Angela Merkel, Bundesverfassungsgericht, Süddeutsche Zeitung, Medien, öffentliche-rechtliche Medien, Gewaltenteilung, Institutionen, Parteien, Religionsfreiheit, freiheitliche demokratische Grundordnung, Menschenwürde, Minderheitenschutz, rechtsstaatliche Grenzen, unabhängige, repräsentative Institutionen, Staatsbürgerbegriff
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (Bericht über eine noch unveröffentlichte Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, zitiert von Annegret Kramp-Karrenbauer gegenüber der Süddeutschen Zeitung) wird im Text ohne konkretes Datum genannt.
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Konrad-Adenauer-Stiftung kommt in einer (noch unveröffentlichten) Studie nach Berichten der Süddeutschen Zeitung zu dem Ergebnis, dass Teile der AfD zentrale Prinzipien des Grundgesetzes ablehnen—etwa beim Verständnis von Demokratie, beim Staatsbürgerbegriff sowie durch die Delegitimierung von Institutionen und Medien.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- AfD-Verlautbarungen, die einen Mehrheitsabsolutismus propagieren
- Relativierung verfassungsrechtlicher Schranken, unabhängiger repräsentativer Institutionen und der Grundrechte
- Ethnisches, abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis, das bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter Teilhabe ausschließt
- Delegitimierung von Gewaltenteilung, Institutionen und Medien durch die AfD
- Darstellung des Bundesverfassungsgerichts als politisch voreingenommen sowie Klassifizierung staatlicher Institutionen und Parteien als „Kartell“ und öffentlich-rechtlicher Medien als „Systemmedien“
- Verstoß gegen den Staatsbürgerbegriff des Grundgesetzes
- Bestrebungen der AfD, die über bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen hinausgehen und mit konkreten Aktivitäten zur Beseitigung dieser Grundsätze verbunden sind
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Süddeutsche Zeitung greift die noch unveröffentlichte Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung auf und berichtet über die Bewertung der AfD
- Annegret Kramp-Karrenbauer sagt, es gebe innerhalb der AfD Vorstellungen, die sich gegen zentrale Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wenden
- Kramp-Karrenbauer bewertet die AfD Ergebnis-der-Studie zufolge als verfassungsfeindlich, da verfassungsfeindliche Bestrebungen über Kritik hinausgingen und mit konkreten Aktivitäten zur Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen verbunden seien
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verstoß gegen zentrale Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- Gefahr einer Relativierung von verfassungsrechtlichen Schranken, Grundrechten und Minderheitenschutz
- Delegitimierung unabhängiger Institutionen und der Gewaltenteilung
- Infragestellung der Legitimität staatlicher Institutionen und öffentlicher Medien
- Verfassungsverstoß durch ein ethnisch geprägtes Volksverständnis mit Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von gleichberechtigter Teilhabe
- Einordnung als verfassungsfeindliche Bestrebungen mit Bezug auf konkrete Aktivitäten zur Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Annegret Kramp-Karrenbauer (Konrad-Adenauer-Stiftung) wird mit einer Stellungnahme zitiert („Unsere Studie zeigt…“, laut „Süddeutschen Zeitung“).
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