Panorama: Bundespolizei in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen () – Mehrere Kinder haben am 3. Oktober Schottersteine auf die Gleise im Bereich des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen gelegt. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Dortmund mit.
Ein ICE überfuhr die Steine, woraufhin der Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung einleiten musste.
Gegen 17:15 Uhr meldete die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn der Bundespolizei, dass sich Kinder im östlichen Einfahrtsbereich des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs aufhielten. Für den betroffenen Streckenabschnitt wurde umgehend Fahren auf Sicht angeordnet.
Einsatzkräfte sichteten die Kinder aus der Ferne im Gleisbereich, wo sie zunächst in unbekannte Richtung flüchteten und sich nicht mehr im Gleisbereich aufhielten. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung trafen die Beamten auf drei Mädchen deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 11, 12 und 14 Jahren, alle wohnhaft in Gelsenkirchen.
Zeitgleich überfuhr der ICE 916 beim Befahren des Streckenbereichs die auf die Weiche gelegten Schottersteine und leitete eine Schnellbremsung ein. An der Weiche entstand Sachschaden.
Fahrgäste im Zug wurden nicht verletzt.
Die Strecke wurde daraufhin komplett gesperrt. Vier Züge, zwei ICE und zwei Regional-Express-Züge, kamen auf freier Strecke zum Stehen.
Unter Aufsicht des Notfallmanagers konnten die beiden Regionalbahnen langsam in den Hauptbahnhof einfahren. Die ICEs setzten ihre Fahrt nach Abschluss der Überprüfungen fort.
Durch den Vorfall kam es zu erheblichem Ausfall und Verspätungen im Bahnverkehr.
Die drei Mädchen gaben gegenüber den Beamten an, die Steine aus Neugier auf die Weiche gelegt zu haben. Ein weiterer männlicher Tatverdächtiger, 13 Jahre alt und kosovarischer Staatsangehörigkeit, wurde im Nachgang von den Bundespolizisten festgestellt.
Die Einsatzkräfte nahmen die drei Minderjährigen mit zur Dienststelle und übergaben sie nach Kontaktaufnahme ihren Erziehungsberechtigten. Die Beamten führten Gefährderansprachen durch und informierten die Erziehungsberechtigten über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich.
Die Ermittlungen zur genauen Schadenshöhe dauern an.
Die Bundespolizei hat erneut darauf hingewiesen, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte.
Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen wie stromführenden Teilen, Masten und weiterer Infrastruktur aus.
Präventionshinweise gibt es im Internet bei der Bundespolizei.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Bundespolizeiinspektion Dortmund, Deutsche Bahn, Bundespolizisten
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizeiinspektion Dortmund, Bundespolizei, Deutsche Bahn, Bundespolizeiinspektion, Notfallleitstelle der Deutschen Bahn, Einsatzkräfte, ICE (Deutsche Bahn), Notfallmanager, Erziehungsberechtigte, Bundespolizisten
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum: 3. Oktober (Beginn/Alarm gegen 17:15 Uhr)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Gelsenkirchen (Bereich des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen)
Worum geht es in einem Satz?
Am 3. Oktober legten drei 11-, 12- und 14-jährige Mädchen im Bereich des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs Schottersteine auf die Gleise, wodurch ein ICE eine Schnellbremsung einleiten musste und Sachschaden sowie erhebliche Zugausfälle/Verspätungen entstanden; die Kinder wurden anschließend aufgegriffen, die Ermittlungen laufen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Neugier der Kinder, Schottersteine auf die Weiche bzw. die Gleise gelegt zu haben
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- In dem Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Sachschaden an der betroffenen Weiche
- Fahren auf Sicht im betroffenen Streckenabschnitt
- Vollständige Sperrung der Strecke
- Anhalten von zwei ICE und zwei Regional-Express-Zügen auf freier Strecke
- Langsames Einfahren der beiden Regionalbahnen unter Aufsicht in den Hauptbahnhof
- Verspätungen und erheblicher Ausfall im Bahnverkehr
- Fortsetzung der ICE-Fahrt erst nach Abschluss der Überprüfungen
- Keine Verletzungen bei Fahrgästen
- Ermittlung eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe
- Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich
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Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.
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