Zwei gefährliche Eingriffe in Bahnverkehr bei Tübingen und Kuchen

Zwei gefährliche Eingriffe in Bahnverkehr bei Tübingen und Kuchen

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Bahnverkehr: Gefährliche Gleiseingriffe in Tübingen/Kuchen

Tübingen/Kuchen () – In Tübingen und Kuchen ist es in den vergangenen Tagen zu zwei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr gekommen. Die Polizei in teilte am Montag mit, dass am Sonntagnachmittag ein Zug auf der Strecke zwischen Tübingen und Dußlingen eine Schnellbremsung einleiten musste, weil sich eine Person im Gleis befand.

Den Ermittlungen zufolge hatte ein 66-jähriger Deutscher kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof Tübingen den Gleisbereich betreten, offenbar um abzukürzen.

Der Triebfahrzeugführer eines herannahenden Zuges erkannte den Mann und leitete eine Schnellbremsung ein. Nach ersten Erkenntnissen wurde bei dem Vorfall niemand verletzt.

Die alarmierte Streife der Landespolizei traf den 66-Jährigen an, brachte ihn zum Bundespolizeirevier Tübingen und anschließend in eine Klinik.

Bereits am 2. September sollen ein zehnjähriger und ein sechsjähriger Junge im Bereich der Bahnstrecke bei Kuchen Steine auf die Gleise gelegt haben. Zeugen beobachteten die dabei, wie sie mehrfach Steine in Fahrtrichtung Stuttgart auf den Schienen platzierten.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand überfuhren mindestens drei Züge die Steine, wobei ein Stein gegen einen geparkten Pkw geschleudert wurde. Die Einsatzkräfte der Landespolizei stellten die beiden Kinder und rund 35 weitere, in einer Reihe auf den Schienen platzierte Steine fest.

Die Strecke musste kurzzeitig gesperrt werden, um die Gegenstände zu beseitigen. Anschließend wurden ihrer Erziehungsberechtigten übergeben.

Die Bundespolizei hat in beiden Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Sie weist eindringlich darauf hin, dass der Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefährlich und verboten ist. Züge können sich mit hoher nähern und haben wegen ihres Gewichts einen erheblich längeren Bremsweg als Straßenfahrzeuge.

Das Auflegen von Steinen auf Schienen sei kein harmloser Streich, da die Gegenstände weggeschleudert werden und Reisende sowie Unbeteiligte gefährden könnten. und Erziehungsberechtigte sollten Kinder über die Gefahren an Bahnanlagen aufklären.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Gleisanlage mit Oberleitungen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden in dem Artikel nur Personen mit folgenden Namen/Bezeichnungen erwähnt:

  • ein 66-jähriger Deutscher
  • ein zehnjähriger Junge
  • ein sechsjähriger Junge

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizei in Stuttgart, Landespolizei, Bundespolizei, Bundespolizeirevier Tübingen, Klinik

Wann ist das Ereignis passiert?

  • 1. gefährlicher Eingriff (Person im Gleis bei Tübingen/Dußlingen): Sonntagnachmittag (genaueres Datum nicht erwähnt).
  • 2. gefährlicher Eingriff (Kinder legen Steine bei Kuchen auf die Gleise): 2. September.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Tübingen, Kuchen

Worum geht es in einem Satz?

In Tübingen und Kuchen kam es in den vergangenen Tagen zu zwei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr, bei denen u. a. Menschen bzw. Kinder im Gleisbereich Steine auf die Schienen legten und der Zug daraufhin jeweils stark bremsen musste, wobei nach ersten Erkenntnissen niemand verletzt wurde und die Bundespolizei Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet hat.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Der 66-jährige Mann betrat offenbar offenbar kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof Tübingen den Gleisbereich, offenbar um abzukürzen
  • Der 10-Jährige und der 6-Jährige legten im Bereich der Bahnstrecke bei Kuchen Steine auf die Gleise und platzierten diese mehrfach in Fahrtrichtung Stuttgart

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schnellbremsung eines Zuges durch einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr
  • Kurzzeitige Sperrung der Strecke zur Beseitigung von Gegenständen auf den Schienen
  • Mögliche Gefährdung von Reisenden und Unbeteiligten durch weggeschleuderte Steine
  • Ermittlungen durch die Bundespolizei wegen Verdachts auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr
  • Beteiligter Personenkreis wird vor Ort an zuständige Stellen übergeben und medizinisch bzw polizeilich betreut

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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