Wirtschaft: Regulierung der Glasfaser-Zugänge in Bonn
Bonn () – Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag unterbreitet, wie Glasfaseranbieter künftig untereinander einen Zugang für Wettbewerber abrechnen sollen. Die sogenannten „Orientierungspunkte“ zu Entgeltprinzipien für den Open-Access-Zugang wurden am Dienstag veröffentlicht.
Ziel sei es, den Wettbewerb auf Glasfasernetzen zu fördern und Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten zu ermöglichen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte am Dienstag, dass die „Orientierungspunkte“ die Verhandlungen zwischen Unternehmen erleichtern und die Verständigung auf Entgelte beschleunigen sollen. Der Ansatz solle sowohl die wettbewerblichen Interessen sichern als auch Investitionen ermöglichen.
Die „Orientierungspunkte“ sollen eine praktische Ausgestaltung der Entgelte bieten, die ein Diensteanbieter für die Nutzung des Glasfasernetzes eines anderen Unternehmens zahlen muss. Die Grundidee bestehe darin, dass das Vorleistungsentgelt über einen angemessenen Abschlag vom Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens ermittelt wird. Die Marge zwischen Endkundenpreis und Vorleistungsentgelt müsse groß genug sein, damit ein Diensteanbieter kostendeckend ein gleichwertiges Angebot machen kann. Die Bundesnetzagentur wertete hierfür aktuelle Endkundenpreise und vereinbarte Vorleistungsentgelte aus und berechnete die Margen.
In Deutschland bauen viele Unternehmen, oft mit regionaler Prägung, Glasfasernetze aus, was zu hohen Transaktions- und Verhandlungskosten führt. Die Bundesnetzagentur knüpft damit an ihr im Januar 2026 veröffentlichtes Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration an. Alle Akteure können bis zum 16. November 2026 zu den „Orientierungspunkten“ Stellung nehmen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Klaus Müller
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesnetzagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum: Dienstag (Datum nicht genannt; veröffentlicht am Dienstag)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Bonn
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag „Orientierungspunkte“ zu Entgeltprinzipien für den Open-Access-Zugang bei Glasfasern veröffentlicht, um die Abrechnung zwischen Glasfaseranbietern für Wettbewerber zu vereinheitlichen, damit Verhandlungen schneller und der Wettbewerb sowie Investitionen gefördert werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Veröffentlichung eines Regulierungsvorschlags der Bundesnetzagentur zu „Orientierungspunkten“ für Entgeltprinzipien beim Open-Access-Zugang für Glasfasernetze
- Ziel: Wettbewerb auf Glasfasernetzen fördern und Verhandlungen zwischen Unternehmen über Entgelte beschleunigen
- Bezug auf das im Januar 2026 veröffentlichte Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration
- Vorhandensein hoher Transaktions- und Verhandlungskosten beim regionalen Glasfaserausbau
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik oder Öffentlichkeit beschrieben
- Keine Reaktion von Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Förderung des Wettbewerbs auf Glasfasernetzen
- Ermöglichung der Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten für Verbraucher
- Erleichterung von Verhandlungen zwischen Unternehmen über Zugangs- und Entgelte
- Beschleunigung der Verständigung auf Entgelte zwischen Beteiligten
- Sicherung wettbewerblicher Interessen
- Ermöglichung von Investitionen durch ausbalancierte Entgeltbedingungen
- Kostendeckung für Diensteanbieter durch ausreichend große Marge zwischen Endkundenpreis und Vorleistungsentgelt
- Reduktion hoher Transaktions- und Verhandlungskosten durch eine standardisierte Entgeltstruktur
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, wird mit einer Aussage zur Veröffentlichung der „Orientierungspunkte“ zitiert.
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