Politik: EU-Jugendschutz im Digitalraum
Berlin () – Die EU-Pläne für ein Mindestalter von 13 Jahren für Social Media sind bei der Unionsfraktion im Bundestag auf Zustimmung gestoßen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken aus dem Netz müsse mit voller Kraft vorangetrieben werden, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Weisgerber der „Welt“. Dass nun auch die Europäische Kommission den Kinder- und Jugendschutz auf die Tagesordnung hebe, sei ein wichtiges Zeichen.
Bei den Regelungen für Unter-13-Jährige beziehungsweise für die Altersklasse der 13- bis 15-Jährigen seien allerdings noch viele Fragen offen, unter anderem in Bezug auf die Umsetzung und konsequente Durchsetzung sowie auf Zuständigkeiten. „Fest steht für uns: Solange es keine EU-weite Regelung gibt, müssen wir als nationaler Gesetzgeber tätig werden“, sagte Weisgerber. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde sich auch weiterhin für ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen einsetzen.
Die familienpolitische Sprecherin der Union, Anne König, sagte der „Welt“, mit dem geplanten „EU Kids Act“ setze die Europäische Kommission ein Zeichen. Der Kinder- und Jugendschutz müsse bei digitalen Diensten endlich Vorrang vor den Geschäftsinteressen der Plattformen haben. Auf europäischer Ebene könne gegenüber den global agierenden Plattformbetreibern die notwendige Durchschlagskraft und Standardisierung entwickelt werden, um wirksame Schutzstandards für Kinder und Jugendliche nicht nur einzufordern, sondern auch durchzusetzen.
Gleichzeitig brauche es ausreichend nationale Handlungsmöglichkeiten, um die Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten zu effektiven Maßnahmen zu ermächtigen, um den Kinder- und Jugendschutz auch praktisch durchzusetzen. „Weder hat Brüssel eine Kompetenz in Sachen Jugendschutz, noch sollte die Kommission neben Handelsdeals auch über den Schutz unserer Jüngsten entscheiden“, sagte König.
Der Vorschlag der Kommission sei ein erster Schritt, der aber viele Fragen, etwa bei kindgerechten Apps oder dem Vollzug, offen lasse. Für Deutschland dürfe dies alles kein Anlass sein, bis zum Erlass neuen EU-Rechts weiter abzuwarten. Frankreich zeige, dass entschlossenes nationales Handeln möglich bleibe. Diesem Vorstoß sollten wir folgen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum auch auf nationaler Ebene kurzfristig vorantreiben.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Anja Weisgerber, Anne König
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Unionsfraktion im Bundestag, Anja Weisgerber, EU-Kommission, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, Europäische Kommission, Plattformbetreiber, nationale Gesetzgeber, Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten, Brüssel, Frankreich
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Unionsfraktion begrüßt die EU-Pläne für ein Mindestalter von 13 Jahren für Social Media, fordert aber zugleich klare Fragen zur Umsetzung und Durchsetzung, ausreichende nationale Handlungsmöglichkeiten und ein risikobasiertes Schutzkonzept, statt sich von Brüssel ohne Kompetenzen bzw. weitere EU-Vorgaben abhängig zu machen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- EU-Pläne für ein Mindestalter von 13 Jahren für Social Media
- Zustimmung der Unionsfraktion im Bundestag zum Kinder- und Jugendschutz im Netz
- Auf die Tagesordnung setzen des Kinder- und Jugendschutzes durch die Europäische Kommission
- Offene Fragen zur Umsetzung und konsequenten Durchsetzung sowie zu Zuständigkeiten innerhalb der Regelungen
- Forderung nach nationalem Handeln bis es eine EU-weite Regelung gibt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Zustimmende Reaktion der Unionsfraktion im Bundestag, der Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse mit voller Kraft vorangetrieben werden
- Europäische Kommission hebt den Kinder- und Jugendschutz laut Anja Weisgerber auf die Tagesordnung, das sei ein wichtiges Zeichen
- Weitere Unterstützung durch die CDU/CSU: Einsatz für ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen
- Anne König sieht mit dem EU Kids Act ein Zeichen dafür, dass Kinder- und Jugendschutz Vorrang vor Geschäftsinteressen der Plattformen haben müsse
- Forderung nach ausreichenden nationalen Handlungsmöglichkeiten, damit Behörden wirksame Maßnahmen umsetzen können
- Kritik, Brüssel habe keine Kompetenz für Jugendschutz und die Kommission solle nicht neben Handelsdeals über den Schutz der Jüngsten entscheiden
- Bewertung, der Vorschlag sei ein erster Schritt, lasse aber viele Fragen offen; Deutschland solle nicht abwarten und kurzfristig auf nationaler Ebene vorantreiben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Zustimmung zu den EU-Plänen durch die Unionsfraktion im Bundestag
- Vorantreiben des Kinder- und Jugendschutzes im Netz mit voller Kraft
- Weitere Klärung offener Fragen zur Umsetzung, Durchsetzung und Zuständigkeiten
- Aufforderung an die nationalen Gesetzgeber zum Handeln, solange keine EU-weite Regelung existiert
- Einsatz für ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen
- Erwartung, dass Kinder- und Jugendschutz bei digitalen Diensten Vorrang vor den Geschäftsinteressen von Plattformen erhält
- Notwendigkeit von wirksamen, EU-weit standardisierten Schutzstandards gegenüber Plattformbetreibern
- Forderung nach ausreichenden nationalen Handlungsmöglichkeiten zur effektiven Ermächtigung der Behörden
- Ablehnung der Entscheidung über Jugendschutz durch die Kommission neben Handelsdeals
- Deutschland soll nicht bis zum Erlass neuen EU-Rechts abwarten, sondern kurzfristig national vorankommen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Weisgerber sowie die familienpolitische Sprecherin Anne König werden mit Stellungnahmen gegenüber der „Welt“ zitiert.
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