Hubig und Dobrindt stellen neuen Anti-Terror-Plan vor

Hubig und Dobrindt stellen neuen Anti-Terror-Plan vor

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Politik: Schutz vor Islamistischer Gewalt in Berlin

() – Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin haben Bundesinnenminister (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen neuen Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus vorgestellt. Er soll am Mittwoch im Bundeskabinett in Eckpunkten beschlossen werden, kündigten die Minister an.

Es gehe unter anderem darum, dass man eine stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern ermögliche, sagte Dobrindt. „Diese stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern drückt sich auch aus durch eine verstärkte Anwendung der Fußfessel.“ Zudem wolle man eine stärkere Überwachung im Bereich der erreichen. „Das heißt: besserer Schutz durch IP-Adressenspeicherung und der Sicherung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr, nicht nur bei den Bundesbehörden, sondern zukünftig auch bei den Länderbehörden.“

Darüber hinaus werde man den Angriff mit Messern hochstufen. „Messerangriff wird zukünftig mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden und zum Verbrechen hochgestuft“, sagte Dobrindt. Diese Hochstufung sei dringend notwendig und stärke auch die Gefahrenabwehr des Strafrechtes.

Hubig ergänzte, dass man auch im Bereich der Prävention Maßnahmen plane. So werde man zum Beispiel punktuell nochmal nachschärfen beim Verbreiten von Propagandamitteln für den Islamischen Staat. „Bislang herrscht hier immer wieder Unklarheit und deshalb werden wir den Straftatbestand ausweiten, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.“ Zudem werde man einen neuen Straftatbestand für schaffen, die für terroristische Zwecke sammeln.

Weitere Änderungen beim Jugendstrafrecht sind ebenfalls Teil des Pakets. „Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz, auch wenn manchmal in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht. Und trotzdem, obwohl es keine Kuscheljustiz ist, brauchen wir Anpassungen für verschiedene Fälle.“ So sollen Gerichte, die Heranwachsende nach Jugendstrafrecht beurteilen wollen, künftig im Urteil in jedem Falle ausdrücklich begründen müssen, warum sie Jugendstrafrecht in diesem Fall anwenden. Darüber hinaus sollen auch Programme zur Extremismusprävention stärker gefördert werden.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alexander Dobrindt, Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Alexander Dobrindt, CSU, Stefanie Hubig, SPD, Bundesinnenministerium, Bundesjustizministerium, Bundeskabinett, Bundesbehörden, Länderbehörden, Islamischer Staat, Jugendstrafrecht, Strafrecht, Gerichte

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: Am Mittwoch (das genaue Datum ist im Text nicht genannt).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen neuen Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror vorgelegt, der u. a. stärkere Überwachung (u. a. Fußfesseln und Datenspeicherung), eine Aufwertung von Messerangriffen zu strengeren Straftaten sowie verschärfte Präventions- und Jugendstrafrechtsregelungen vorsieht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anschlag auf den CSD in Berlin

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Es wird keine konkrete Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf den Anschlag bzw. den Zehn-Punkte-Plan beschrieben
  • Es wird lediglich erwähnt, dass in der Öffentlichkeit zeitweise der Eindruck entstanden sei, Jugendstrafrecht sei „Kuscheljustiz“

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern durch verstärkte Anwendung der Fußfessel
  • Besserer Schutz durch IP-Adressenspeicherung und Sicherung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr auch bei Länderbehörden
  • Hochstufung von Messerangriffen zu einem Verbrechen mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe
  • Ausweitung des Straftatbestands für das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen
  • Einführung eines neuen Straftatbestands für das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke
  • Verpflichtende ausdrückliche Begründung im Urteil, warum Jugendstrafrecht im jeweiligen Fall angewendet wird
  • Verstärkte Förderung von Programmen zur Extremismusprävention

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig werden mit direkten Zitaten und Aussagen zitiert (z. B. zur verstärkten Überwachung, Anwendung der Fußfessel und Strafverschärfungen).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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