Hamburg: Verfassungsbeschwerde im Nebenklage-Streit
Hamburg () – Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, will mit einer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass er als Nebenkläger in einem Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gegen zwei mutmaßliche Auftragsmörder zugelassen wird. Das berichtet der „Spiegel“.
Die zwei aus Afghanistan stammenden Angeklagten sollen Beck ausgespäht haben, um ihn zu ermorden. Die zuständige Kammer des Hanseatischen Oberlandesgerichts hatte Becks Antrag auf Zulassung als Nebenkläger abgelehnt, auch eine Anhörungsrüge hatte keinen Erfolg.
Beck sagte dem „Spiegel“, das Gericht folge im Ergebnis der Argumentation der Generalbundesanwaltschaft, die er in seiner Zeugenaussage vor Gericht zitiert und kritisiert habe. Der Generalbundesanwalt meine, dass er Einschränkungen in seiner Lebensführung hinzunehmen und auszuhalten habe, da er sich bewusst in einem sensiblen Bereich politisch engagiere, sagte Beck. Wenn dieses „selbst schuld“ tatsächlich das letzte Wort des deutschen Rechtsstaates in dieser Sache sein sollte, müsse man sich nicht wundern, wenn Menschen sich aus der öffentlichen Diskussion und aus zivilgesellschaftlichem Engagement zurückziehen. „Das muss jetzt Karlsruhe entscheiden.“
Becks Anwältin will die restriktive Nebenklage-Rechtsprechung noch durch ein weiteres Argument entkräften: Beck sei Opfer einer kriegerischen Auseinandersetzung. Die Anschlagspläne gegen ihren Mandanten seien Teil der asymmetrischen Kriegsführung, wie sie der Iran betreibe, sagte sie dem „Spiegel“. Man werde in Karlsruhe darauf drängen, dass bei der Zulassung als Nebenkläger auch das neue Zeitalter asymmetrischer Kriegsführung berücksichtigt werde.
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Bundesverfassungsgericht (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Volker Beck, Generalbundesanwalt, Karlsruhe
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverfassungsgericht, Deutsch-Israelische Gesellschaft, Volker Beck, Hanseatisches Oberlandesgericht, Generalbundesanwaltschaft, Spiegel, Karlsruhe, Iran
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Hanseatisches Oberlandesgericht (Hamburg), Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht)
Worum geht es in einem Satz?
Volker Beck (Deutsch-Israelische Gesellschaft) will per Verfassungsbeschwerde erreichen, dass er als Nebenkläger in einem Prozess gegen zwei mutmaßliche Auftragsmörder zugelassen wird, da das Hanseatische Oberlandesgericht seinen Antrag abgelehnt hat und das nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären soll.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ablehnung von Volker Becks Antrag auf Zulassung als Nebenkläger in einem Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gegen zwei mutmaßliche Auftragsmörder
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Der Artikel beschreibt keine konkrete Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die angekündigte Verfassungsbeschwerde, sondern berichtet vor allem über das bisherige Vorgehen der Gerichte, Becks Kritik und seine Aussage „Das muss jetzt Karlsruhe entscheiden“.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mögliche Zulassung von Volker Beck als Nebenkläger im anhängigen Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht
- Überprüfung und mögliche Korrektur der bisherigen restriktiven Nebenklage-Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht
- Abwägung, ob Einschränkungen in der Lebensführung als zumutbar betrachtet werden, wenn sich Betroffene politisch in sensiblen Bereichen engagieren
- Prüfung, ob bei der Nebenklage-Zulassung auch die Einordnung als Opfer einer kriegerischen bzw asymmetrischen Kriegsführung berücksichtigt wird
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Volker Beck wird mit einer Stellungnahme zitiert („Das muss jetzt Karlsruhe entscheiden.“) sowie seine Anwältin mit einer Reaktion („… dass bei der Zulassung als Nebenkläger auch das neue Zeitalter asymmetrischer Kriegsführung berücksichtigt werde.“).
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