Münchner Gericht verurteilt Anrufbetrüger zu neuneinhalb Jahren Haft

Münchner Gericht verurteilt Anrufbetrüger zu neuneinhalb Jahren Haft

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Panorama: Urteil in München wegen Betrugs

() – Das Landgericht München I hat den 42-jährigen Carsten M. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

Die 9. Große Strafkammer sprach ihn in vier Fällen des vollendeten und in 16 Fällen des versuchten Betrugs schuldig, jeweils in Tateinheit mit Amtsanmaßung.
Der Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts von der Türkei und dem Libanon aus in 20 Fällen ältere angerufen und sich als Polizeibeamter ausgegeben. Mit Lügengeschichten brachte er die Geschädigten dazu, Bargeld und an vermeintliche zu übergeben.

Seine Tatbeiträge seien deutlich gewichtiger gewesen als die der sogenannten Abholer, sagte der Vorsitzende Richter Christian Daimer. Der Angeklagte sei in wechselnden Funktionen in Call-Centern tätig gewesen und habe ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Bei der Strafzumessung standen generalpräventive Erwägungen im Vordergrund.

Das Gericht betonte, man müsse angesichts der Verwerflichkeit der Taten ein deutliches Signal setzen. Die Taten zu Lasten älterer Menschen hinterließen erhebliche, nicht nur materielle Verletzungen und beeinträchtigten das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der .

Zahlreiche Vorstrafen des Angeklagten wirkten sich straferschwerend aus, sein umfassendes Geständnis strafmildernd. Bei der Anrechnung der Auslandshaft berücksichtigte die Kammer, dass die Zustände im libanesischen Gefängnis entsetzlich gewesen seien; der Angeklagte habe dort körperliche Schäden erlitten.

Die Haftzeit rechnete sie im Verhältnis von 1 zu 2,5 an.
Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 3.100 Euro an, die der Angeklagte tatsächlich erhalten hatte, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München I hatte elf Jahre und fünf Monate gefordert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet.

Die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Carsten M., Christian Daimer

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Landgericht München I, Oberlandesgericht München, 9. Große Strafkammer, Bundesgerichtshof, Staatsanwaltschaft München I

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Mittwoch statt. Ein konkretes Datum (z. B. der Tag im Monat) wird nicht genannt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München (Landgericht München I, Oberlandesgericht München)

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht München I verurteilte den 42-jährigen Carsten M. zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, da er sich aus der Türkei und dem Libanon in zahlreichen Fällen als Polizeibeamter ausgab und ältere Menschen mit Lügengeschichten zur Herausgabe von Bargeld und Schmuck zwang; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Telefonbetrug durch gewerbs- und bandenmäßige Organisation
  • Ausgeben als Polizeibeamter gegenüber älteren Menschen
  • Anrufe aus der Türkei und dem Libanon
  • Lügengeschichten zur Übergabe von Bargeld und Schmuck an vermeintliche Polizisten
  • Einsatz in wechselnden Funktionen in Call-Centern
  • Umfassendes Vorgehen in mehreren Fällen (vollendet und versucht)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • keine Beschreibung, wie Politik auf das Urteil reagiert hat
  • keine Beschreibung, wie Öffentlichkeit auf das Urteil reagiert hat
  • keine Beschreibung, wie Medien auf das Urteil reagiert haben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verurteilung zu neun Jahren und sechs Monaten Haft
  • Strafwürdige Bewertung des Betrugs in mehreren Fällen sowie in Tateinheit mit Amtsanmaßung
  • Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft
  • Einziehung von 3.100 Euro
  • Nichtrechtskräftigkeit des Urteils
  • Möglichkeit der Revision durch die Staatsanwaltschaft binnen einer Woche zum Bundesgerichtshof

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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