Gesellschaft: Urteil wegen sexualisierter Gewalt in München
München () – Das Landgericht München I hat einen 78-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Wie das Oberlandesgericht München mitteilte, wurde der Angeklagte Wolfgang B. auch wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz von Kinderpornographie schuldig gesprochen.
Dem Urteil ging eine fünfmonatige Beweisaufnahme voraus, bei der IT-forensische, psychiatrische und rechtsmedizinische Gutachten eingeholt wurden.
Der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl würdigte die Recherchen einer RTL-Journalistin, ohne die das Verfahren nicht möglich gewesen wäre. Der Angeklagte hatte das damals elfjährige Mädchen in Brasilien wie eine „lebende Sexpuppe“ benutzt und die Taten gefilmt.
Bei der Urteilsbegründung kritisierte Braumandl scharf die Rechtfertigungsversuche des Angeklagten.
Das Mädchen war dem Mann von ihrer Mutter und ihrem Bruder gegen Geld überlassen worden. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist innerhalb einer Woche möglich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landgericht München I (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Wolfgang B., Matthias Braumandl
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landgericht München I, Oberlandesgericht München, RTL, Bundesgerichtshof
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Brasilien
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht München I hat einen 78-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 22 Fällen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem diese Taten, darunter Vergewaltigung und der Besitz von Kinderpornographie, während einer fünfmonatigen Beweisaufnahme aufgedeckt wurden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anklage gegen den 78-jährigen Mann
- Schwere Vorwürfe: sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Besitz von Kinderpornographie
- Tatzeitraum umfasst 22 Fälle
- IT-forensische, psychiatrische und rechtsmedizinische Gutachten
- Wichtige Recherchen einer RTL-Journalistin
- Mädchen wurde von der eigenen Familie gegen Geld überlassen
- Taten wurden gefilmt, Täter bezeichnete das Opfer als "lebende Sexpuppe"
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren
- Verurteilung wegen schwerem sexuellen Missbrauch
- Verurteilung wegen Vergewaltigung
- Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen
- Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornographie
- Fortdauer der Untersuchungshaft
- Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof innerhalb einer Woche
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl würdigte die Recherchen einer RTL-Journalistin, ohne die das Verfahren nicht möglich gewesen wäre.
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