NSU-/Antisemitismusermittlungen in München
München () – 56 Jahre nach dem Brandanschlag auf das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde in München hat die Generalstaatsanwaltschaft München neue Ermittlungsergebnisse vorgestellt.
Im Rahmen der aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung im April 2025 wieder aufgenommenen Ermittlungen habe sich der Tatverdacht gegen einen bereits im Jahr 2020 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen erhärtet, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Ein Zeuge hatte demnach glaubhafte Angaben zu dem Verdächtigen gemacht, der in den 1970er-Jahren in engem Kontakt mit einem nahen Verwandten des Zeugen stand.
Der damals 25-jährige Verdächtige soll zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts geäußert haben, dass „die Juden alles hätten“ und er „sie anzünden“ wolle. Diese Aussage wurde von mehreren Familienangehörigen des Zeugen bestätigt. Der Verdächtige war dem rechten Milieu zuzuordnen und wurde als Antisemit beschrieben. In seiner Jugend habe er Hitler-Reden auf Schallplatten angehört und Schießübungen im ehemaligen „Führersperrgebiet Obersalzberg“ durchgeführt. Er habe zudem eine Neigung gezeigt, mit Explosivstoffen zu hantieren. So hatte er in den 1960er Jahren zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff zerstört, weshalb er zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war.
Ein damaliger Mitschüler beschrieb die Feindschaft des Tatverdächtigen gegenüber Juden als „prägend“. Eine Schulleiterin hob seine „kühl berechnende, geltungssüchtige Art“ hervor und berichtete von einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Rahmen der Tatverdächtige einen von seinem Vater geschenkten Dolch der Hitler-Jugend eingesetzt haben soll. Zudem passe das im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft durch die Operative Fallanalyse Bayern erstellte Täterprofil zu dem verstorbenen Tatverdächtigen, hieß es.
Trotz der umfangreichen Ermittlungen, die unter anderem die Auswertung archivierter Akten und Zeugenvernehmungen umfassten, konnte allerdings keine abschließende rechtliche Klärung erreicht werden. Da der Verdächtige bereits verstorben ist, ist eine Anklageerhebung nicht möglich. Zudem konnten keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen gefunden werden. Die Generalstaatsanwaltschaft München stellte das Verfahren deshalb ein, es gilt entsprechend die postmortale Unschuldsvermutung.
Bei dem Anschlag am 13. Februar 1970 waren sieben jüdische Hausbewohner getötet worden. Alle hatten die Zeit des Nationalsozialismus überlebt, zwei davon nationalsozialistische Konzentrationslager. Außerdem wurden 15 weitere Menschen verletzt, davon vier Personen schwer.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ich kann aus dem Text keine vollständigen Personennamen zuverlässig entnehmen. Es werden nur Rollen/Personenkategorien genannt (z. B. „ein Zeuge“, „eine Schulleiterin“, „der damalige Mitschüler“, „der Tatverdächtige“), jedoch ohne konkrete Namen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Generalstaatsanwaltschaft München, Operative Fallanalyse Bayern
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (Brandanschlag auf das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde in München) fand am 13. Februar 1970 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München
Worum geht es in einem Satz?
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nach Wiederaufnahme der Ermittlungen im April 2025 neue Hinweise zum 1970er Brandanschlag auf ein jüdisches Wohnheim vorgestellt, den Verdacht zwar gegen einen bereits 2020 verstorbenen antisemitischen Täter erhärtet, das Verfahren jedoch mangels Anklagemöglichkeit wegen seines Todes eingestellt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Hinweis aus der Bevölkerung im April 2025 zur Wiederaufnahme der Ermittlungen
- Äußerung des Verdächtigen in der Nähe des Tatorts zur Tatzeit
- Kontakt des Verdächtigen in den 1970er-Jahren mit einem nahen Verwandten des Zeugen
- Glaubhafte Angaben eines Zeugen, wonach der Verdächtige geäußert habe, „die Juden“ anzünden zu wollen
- Bestätigung der Aussage durch mehrere Familienangehörige des Zeugen
- Feststellung eines rechten, antisemitischen Hintergrunds des Verdächtigen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik
- Keine Reaktion von Öffentlichkeit
- Keine Reaktion von Medien
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine abschließende rechtliche Klärung des konkreten Tatverdachts möglich gewesen
- Keine Anklageerhebung wegen des Verstorbenen Tatverdächtigen
- Keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen gefunden
- Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft München eingestellt
- Postmortale Unschuldsvermutung gilt entsprechend
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Die Generalstaatsanwaltschaft München zitiert bzw. nimmt eine Stellungnahme der Behörde („teilte die Behörde am Donnerstag mit“) zu den neuen Ermittlungsergebnissen auf.
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